Recht auf Reisen: Online-Portale dürfen Zusatzleistungen nur zum Hinzubuchen anbieten – Opt-in-Verfahren gesetzlich vorgeschrieben
Freitag, 15. Oktober, 2010
Reiserecht, Passagierrechte und Fluggastrechte: Reiserecht aktuell informiert. Internet-Vermittler dürfen fremde Leistungen während des aktiven Buchens nur zusätzlich anbieten. «Opt-in-Variante» ist gesetzlich festgelegt, das «Opt-out-Verfahren» nicht erlaubt. Leipzig (dpa/tmn) - Flugreisenportale dürfen Versicherungen nur zum aktiven Hinzubuchen anbieten.
Nicht zulässig ist es dagegen, wenn sie eine für den Flug nicht zwingend erforderliche Leistung erst zum Bestandteil eines Paketes machen und dem Gast dann die Möglichkeit bieten, den Posten wieder von der Rechnung zu nehmen. ... den ganzen Beitrag "Recht auf Reisen: Online-Portale..." lesen







