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News, Tipps und Hinweise für Geschäftsreisen und Urlaubreisen
News und Angebote zu Flug, Hotel, Mietwagen oder Bahn für Ihre nächste Geschäftsreise. Informationen und Hinweise rund um die Themen Geschäftsreisen, Travel Management und Urlaub.
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Stichwort ‘Zusatzkosten’

Reiserecht – Zuzahlung für Ersatzhotel: Veranstalter darf für Ersatzhotel keine Zusatzkosten verlangen

Freitag, 1. April, 2011

Reiserecht_Zuzahlung_für_ErsatzhotelFluggastrechte und Passagierrechte: Gebuchtes Hotel ist nicht verfügbar. Zuzahlungen dürfen Reiseveranstalter nicht gegen den Willen der Kunden verlangen. Veranstalter müssen Geld erstatten. Hannover (dpa/tmn) - Ein Reiseveranstalter darf keine Zuzahlung für ein Ersatzhotel gegen den Willen des Kunden verlangen, wenn das ursprünglich gebuchte Hotel nicht zur Verfügung steht.

Hat der Kunde das unmissverständlich abgelehnt, so bekommt er die Mehrkosten zurückgezahlt. Das gilt auch, wenn er auf Anraten des Reisebüros die Kosten zunächst übernommen hatte, ohne seinen Vorbehalt schriftlich festzuhalten, entschied das Amtsgericht Hannover (Az.: 525 C 3603/09). ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Zuzahlung für..." lesen

Günstige Flüge mit Ryanair buchen: Billigflieger Ryanair erhöht die Ticketpreise

Freitag, 1. April, 2011

Ryanair_erhöht_TicketpreiseGeschäftsreisen und Flüge mit Ryanair: Neue EU-Vorschriften verursachen Mehrkosten. Ryanair berechnet für jedes Ticket 2 Euro mehr ab 04. April 2011. Aufgrund der neuen EU-Vorschriften hebt Billigflieger Ryanair die Ticketpreise an.

Die Vorschriften sehen vor, dass alle Fluggesellschaften verpflichtet sind, die Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Passagieren zu übernehmen, wenn Flüge ausfallen oder gestrichen werden. Für Streiks im Flugverkehr gilt die gleiche Regelung. ... den ganzen Beitrag "Günstige Flüge mit Ryanair..." lesen

Billigflieger – hohe Gebühren für Gepäck: Übergepäck in Billigfliegern kann sehr teuer werden

Dienstag, 2. November, 2010

Gebuehren_GepaeckBilligflüge buchen: Kunden sollten bei Online-Buchungen auf Gepäckgebühren achten. München (dpa/tmn) - Urlauber sollten bei der Online-Buchung von Flugtickets auf versteckte Zusatzkosten achten. Besonders bei Billigfliegern könnten vermeintlich günstige Tickets durch Gebühren für Gepäck oder eine Sitzplatzreservierung erheblich teuer werden, warnt der ADAC in München.

Der Automobilclub hat die Nebenkosten von 13 Fluggesellschaften untersucht und dabei große Unterschiede festgestellt. So müssten Reisende mit einem 24 Kilogramm schweren Koffer, die online  einchecken, einen Sitzplatz reservieren und mit Kreditkarte bezahlen, bei Ryanair für Hin- und Rückflug innerhalb Europas einen Aufpreis von 270 Euro bezahlen. Bei Turkish Airlines würden dafür nur 15 Euro fällig. ... den ganzen Beitrag "Billigflieger – hohe Gebühren..." lesen

Urteil Bahn-Verspätungen: Bei Rail & Fly-Tickets haftet Reiseunternehmen für Verspätungen

Donnerstag, 28. Oktober, 2010

Verspaetung_Bahn_rail_and_flyFlüge mit Rail & Fly Ticket buchen: Urteil Bundesgerichtshof - bei Rail & Fly-Tickets haftet Reiseunternehmen für Verspätungen. Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die
Rechte von Kunden sogenannter Rail & Fly-Angebote gestärkt. Wenn Reisende mit einem solchen Kombi-Ticket aus Zug- und Flugkarte ihr Flugzeug verpassen, weil die Bahn Verspätung hatte, muss das Reiseunternehmen für die Zusatzkosten aufkommen.

Das entschied der BGH am Donnerstag (Az.: Xa ZR 46/10). Geklagt hat eine Frau gegen ihren Reiseveranstalter. Sie forderte, dass er die zusätzlichen Kosten übernimmt, die ihr wegen eines verpassten Fluges entstanden waren - für eine Bahnfahrt, eine Nacht im Hotel sowie die Mehrkosten für den Alternativflug und eine Fähre. Dies lehnte der Reiseveranstalter ab. Schon in den Vorinstanzen hatte die Frau Recht bekommen.

Ihre Rechte bei Flugausfall und Umbuchung: EU- Verordnung für Umbuchungen und Stornierungen ausgefallener Flüge

Freitag, 23. April, 2010

Geschaeftsreisen_Rechte bei Flugausfall und UmbuchungGeschäftsreisen - Reiserecht bei Stornierung und Umbuchung von Flügen: Fluggastrechte - wozu bin ich nach der EU-Verordnung 261/04 berechtigt?
Wurde Ihr Flug annuliert, aus welchem Grund auch immer, sieht es die EU-Verordnung 261 vor, dass Sie berechtigt sind zwischen einer der folgenden Möglichkeiten zu wählen:

(a) Volle Rückerstattung - Die Fluggesellschaft gewährt eine volle Rückerstattung Ihrer ungenutzten Flugkosten. (Wenn Sie alternative Verkehrsträger in Anspruch nehmen, wie z.B. Mietwagen, Bahn, Fähren etc. fallen diese nicht unter die EU-Verordnung 261. Daher sollten diese Rückerstattungsforderungen an Ihre Reiseversicherungs-Gesellschaft gerichtet werden, da die Fluggesellschaft keine Erstattung für alternative Reisekosten leisten wird), oder

(b) *Umbuchung, auf den nächsten verfügbaren Flug zum Zielort, oder

(c) Umbuchung, auf einen zukünftigen Flug zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihren Wünschen.

* Wenn Sie die Option (b) wählen, verlangt die EU-Verordnung 261 von der Fluggesellschaft folgende zu erbringende Leistungen:
(i) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit;
(ii) zwei Telefongespräche, Telexnachrichten, Faxnachrichten oder E-Mails;
(iii) angemessene Hotelunterbringung in Fällen, in denen ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig ist;
(iv) angemessene Beförderung zwischen dem Flughafen und der Unterkunft (Hotel oder sonstige Unterkunft).
Klicken Sie hier für die vollständinge EU-Verordnung 261/04 ... den ganzen Beitrag "Ihre Rechte bei Flugausfall..." lesen

Online-Reisebuchungen in Deutschland: Zusatzkosten bei einer Online-Buchung nervt die Nutzer in Deutschland

Mittwoch, 10. März, 2010

Geb__hren_Online_buchen.jpgZusatzgebühren bei Internet-Reisebuchungen: Studie Online buchen - zusätzliche Gebühren im Verlauf einer Online-Reisebuchung verärgert Deutsche Internetnutzer. Gut zwei Drittel der Deutschen sind genervt von Gebühren, die erst im Laufe einer Online-Reisebuchung bekanntwerden. 69 Prozent finden solche Zusatzkosten ärgerlich, ergab eine Umfrage der GfK-Marktforschung, die repräsentativ für die Internetnutzer in Deutschland ist.

Gut 75 Prozent der verärgerten Nutzer brechen ihre Buchung ab, wenn sie unerwartet zum Beispiel mit Kreditkarten- oder Koffergebühren konfrontiert werden. 9 Prozent buchen zwar, wollen den Anbieter allerdings nicht wieder nutzen. Das teilte das Reiseportal Expedia am Mittwoch zum Start der Reisemesse ITB in Berlin (noch bis 14. März) mit. Das Unternehmen war der Auftraggeber der Untersuchung. ... den ganzen Beitrag "Online-Reisebuchungen in Deutschland: Zusatzkosten..." lesen


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