Recht auf Kreuzfahrten: Kreuzfahrt-Zielorte fallen aus – Passagiere haben Anspruch auf Rückerstattung
Freitag, 28. Mai, 2010
Reiserecht und Passagierrechte: Reiseroute wird beí Kreuzfahrt geändert ist ein Reisemangel. Reiseveranstalter haftet für Ausfall. Kunden steht Erstattung zu. Bonn/Wiesbaden (dpa/tmn) - Wenn wichtige Zielorte einer Kreuzfahrt ausfallen, weil die Reiseroute geändert werden muss, ist das ein Reisemangel. Die Teilnehmer können dann darauf bestehen, nicht den vollen Preis bezahlen zu müssen.
Wurde die Kreuzfahrt bei einem Reiseveranstalter gebucht, haftet dieser dafür. Das gilt auch dann, wenn ihn keine Schuld an den Mängeln trifft, zum Beispiel bei Schäden am Schiff durch stürmische See. So entschied das Landgericht Bonn (Az.: 10 O 17/09), berichtet die Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell». ... den ganzen Beitrag "Recht auf Kreuzfahrten: Kreuzfahrt-Zielorte..." lesen






