Bahn- und Flugausfälle durch Orkantief «Xynthia»: Keine finanzielle Entschädigung für Flug- und Bahnausfälle aufgrund schlechter Wetterlage
Montag, 1. März, 2010
Reiserecht – Geschäftsreisen per Flug und Bahn: Reisende erhalten für Flug und Bahnausfälle keine finanzielle Erstattung – Naturkatastrophen sind höhere Gewalt. Berlin (dpa/tmn) – Kein Geld zurück wegen Orkantief «Xynthia»: Die Deutsche Bahn und Fluggesellschaften sind aus Expertensicht nicht dazu verpflichtet, Kunden nach den massiven Störungen am Wochenende zu entschädigen.
«Das ist der klassische Fall von höherer Gewalt», sagte der Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), Heinz Klewe, am Montag in Berlin. ... den ganzen Beitrag "Bahn- und Flugausfälle durch..." lesen
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Geschäftsreisen und Flüge ab Flughafen Frankfurt: Trotz Wirtschaftskrise und Winterchaos sind die Passagierzahlen im Januar positiv ausgefallen. Frankfurter Flughafen mit Passagierplus. Frankfurt/Main (dpa) – Der Frankfurter Flughafen hat im Januar trotz des harten Winters mehr Passagiere gezählt als im Vorjahresmonat. Bei der Fracht wurde nach dem Abflauen der Wirtschaftskrise sogar ein Rekordwert für einen Januar verbucht, wie der Betreiber Fraport am Mittwoch mitteilte.
Geschäftsreisen und Flüge nach Mailand: Flughafen Malpensa und Linate heute geschlossen – auch Flughafen Turin von Scheefällen betroffen. Fluggäste und Geschäftsreisende , die heute nach oder von Mailand fliegen wollten, mussten wohl oft die Reise canceln, denn an den Flughäfen in Mailand und teilweise in Turin konnte aufgrund der starken Schneefälle bis zum Mittag keine Flugzeuge landen und starten.
Geschäftsreisen und Verkehrsrecht: Pflicht zur Nutzung von Winterreifen gibt es in Deutschland nicht. Es gibt keine Winterreifenpflicht in Deutschland. Richtig ist, mit der Änderung des neu geregelten § 2 Absatz 3a StVO, der nunmehr die Ausrüstung von allen Kraftfahrzeugen entsprechend den Wetterverhältnissen bestimmt, kann es teuer werden. Diese Vorschrift ist schon seit dem 01.05.2006 in Kraft. Es gibt kein festes Datum, bis zu dem die Bereifung für die kalte Jahreszeit vorgeschrieben ist. Nach dem Gesetz sind winterliche Straßenzustände gemeint, also Schnee- und Eisglätte.
Reisen in Deutschland: Der Winter kommt zu uns. Der Deutsche Wetterdienst sieht für Freitag einen Wintereinbruch mit teilweise kräftigen Schneefällen voraus. Geschäftsreisende sollten wenn möglich am Freitag schon vormittags die Heimreise ins Wochenende antreten.






