Flughafenkontrollen auf Geschäftsreisen: Wertgegenstände vor der Sicherheitskontrolle im Handgepäck oder in der Jackentasche verwahren
Freitag, 5. Februar, 2010
Reiserecht bei Sicherheitskontrollen: Wertvolle Gegenstände bei Kontrollen immer vorschriftsmässig aufbewahren oder Reisende bitten, beim scannen mitzuschauen. Sonst droht Verlust des Anspruchs auf Schadenersatz. Wertgegenstände wie Schmuck oder Uhren gehören während der Flughafen-Sicherheitskontrolle ins Handgepäck oder in die Jackentasche. Wenn das nicht möglich ist, sollten Reisende zumindest darauf achten, dass ein Mitreisender sieht, was in die Kästen auf dem Förderband zum Röntgengerät gelegt wird.
Verschwindet ein Gegenstand aus einem Kasten und fehlen Zeugen für das Hineinlegen, hat der Reisende keinen Anspruch auf Schadenersatz, hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden. Auf das rechtskräftige Urteil (Az.: 1 U 169/08) weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin. ... den ganzen Beitrag "Flughafenkontrollen auf Geschäftsreisen: Wertgegenstände..." lesen






