Zugausfälle und Verspätungen - Rechte bei Streiks: Aktuelles Thema zu den Warnstreiks der GDL. Stehen Reisenden bei Streik Entschädigungszahlungen zu? Einzelheiten im folgenden Bericht. Können sich vom aktuellen Lokführer-Warnstreik betroffene Reisende auf ihre Fahrgastrechte berufen und Entschädigungszahlungen fordern? Die Bahn selbst sagt Nein, ein Reiserechtler dagegen sagt Ja. Auch ein Kompromissvorschlag der Schlichtungsstelle liegt bereits vor.
Hannover/Berlin (dpa/tmn) - Bahnreisende können nach Ansicht von Experten auch bei Verspätungen durch den aktuellen Lokführer-Warnstreik ihre Fahrgastrechte geltend machen. «Die Streiks sind mit Sicherheit keine höhere Gewalt», sagte der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover am Dienstag dem dpa-Themendienst.
Der Streik sei vorhersehbar gewesen und ein «hausgemachtes Problem». Denn die Lokführer seien bahneigenes Personal, anders als es zum Beispiel bei Fluglotsen der Fall ist. Die Bahn vertritt in dieser Frage eine andere Auffassung: «Wir sehen den Streik als höhere Gewalt», sagte Sprecherin Daniela Bals in Berlin - damit würden die Fahrgastrechte nicht gelten. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Fahrgastrechte bei..." lesen