Urteil Bahn-Verspätungen: Bei Rail & Fly-Tickets haftet Reiseunternehmen für Verspätungen
Donnerstag, 28. Oktober, 2010
Flüge mit Rail & Fly Ticket buchen: Urteil Bundesgerichtshof - bei Rail & Fly-Tickets haftet Reiseunternehmen für Verspätungen. Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die
Rechte von Kunden sogenannter Rail & Fly-Angebote gestärkt. Wenn Reisende mit einem solchen Kombi-Ticket aus Zug- und Flugkarte ihr Flugzeug verpassen, weil die Bahn Verspätung hatte, muss das Reiseunternehmen für die Zusatzkosten aufkommen.
Das entschied der BGH am Donnerstag (Az.: Xa ZR 46/10). Geklagt hat eine Frau gegen ihren Reiseveranstalter. Sie forderte, dass er die zusätzlichen Kosten übernimmt, die ihr wegen eines verpassten Fluges entstanden waren - für eine Bahnfahrt, eine Nacht im Hotel sowie die Mehrkosten für den Alternativflug und eine Fähre. Dies lehnte der Reiseveranstalter ab. Schon in den Vorinstanzen hatte die Frau Recht bekommen.







