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News, Tipps und Hinweise für Geschäftsreisen und Urlaubreisen
News und Angebote zu Flug, Hotel, Mietwagen oder Bahn für Ihre nächste Geschäftsreise. Informationen und Hinweise rund um die Themen Geschäftsreisen, Travel Management und Urlaub.
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Stichwort ‘Verhalten’

Reiserecht – Passagierverweis vom Kreuzfahrtschiff: Verweis nur bei folgenschwerem Fehlverhalten erlaubt

Freitag, 4. November, 2011

Reiserecht_Passagierverweis_vom_KreuzfahrtschiffPassagierrechte bei Kreuzfahrten: Passagier darf nur bei gravierendem Fehlverhalten vom Kreuzfahrtschiff verwiesen werden. Verstoß muss die Sicherheit von Schiff, Besatzung oder Passagieren gefährden. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Ein Passagier darf nicht von einem Kreuzfahrtschiff verwiesen werden, nur weil er eine Anordnung des Bordpersonals nicht befolgt hat.

Die Weigerung oder der Verstoß gegen die Hausordnung müsste schon Auswirkungen auf Schiff, Besatzung oder Passagiere haben, urteilte das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 385 C 2455/10). Ist das nicht der Fall, erhalte der hinausgeworfene Urlauber den Reisepreis zurück und darüber hinaus Schadenersatz. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Passagierverweis vom..." lesen

Verhaltensregeln auf Geschäftsreisen: Hotel-Knigge als Ratgeber für Geschäftsreisende

Freitag, 24. September, 2010

Beirut_Four_Seasons_Hotel.jpgTipps für stilvolles Verhalten auf Geschäftsreisen: So hinterlassen Geschäftsreisende und Urlauber einen guten Eindruck im Hotel. Ein Bericht von Karin F. Hallinger.
Landsberg am Lech, 23.09.2010 - Unternehmensberaterin, Vertriebsprofi oder Event Managerin: Wer beruflich viel unterwegs ist, übernachtet häufig in Hotels. Gerade in jüngeren Jahren genießen viele das bewegte Berufsleben, in dem sie täglich herumkommen. Andere leben nicht so gern aus dem Koffer, müssen Geschäftsreisen aber in Kauf nehmen.

Für alle gilt: Wer als Gast im Hotel einen guten Eindruck hinterlassen und nicht unangenehm auffallen möchte, tut gut daran, sich an bestimmte Verhaltensregeln zu halten.

Grundsätzlich gilt im Hotel wie an allen anderen Orten auch: Höflichkeit und Rücksichtnahme sind das A und O, wenn sich alle wohlfühlen sollen. Leider sind gerade Geschäftsreisende oft ungeduldig, weil sie unter Zeitdruck stehen, und lassen ihren Ärger über den stressigen Arbeitstag oder den gescheiterten Vertragsabschluss am Personal aus.

Das sollte nicht sein, denn schließlich bemühen sich die Mitarbeiter im Hotel, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten, und sollten daher unbedingt mit Respekt behandelt werden. Dazu gehört, dass Sie freundlich grüßen, dem Personal nicht herablassend begegnen, immer höflich bleiben und pfleglich mit der Einrichtung umgehen. Wenn Sie unter Zeitdruck stehen und zum Beispiel am nächsten Morgen sehr früh zum Flughafen müssen, informieren Sie das Hotelpersonal rechtzeitig. ... den ganzen Beitrag "Verhaltensregeln auf Geschäftsreisen: Hotel-Knigge..." lesen

Geschäftsreisen nach Arabien und Golfstaaten: Verhaltensregeln in Nordafrika, Saudi-Arabien, Arabische Emirate, Iran und Irak beachten

Montag, 21. Juni, 2010

VerhaltensregelnReisen und Flüge nach Nordafrika, Arabien, Iran und Irak: Landestypische Verhaltenweisen respektieren und befolgen. Wichtige Informationen im folgenden Bericht. München (ots) - Ob Nordafrika, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate oder weitere Golfstaaten wie der Iran und der Irak - in keiner anderen Region der Erde übt Religion, in diesem Fall der Islam, einen so starken Einfluss aus wie hier.

So sollte man in diesen Ländern, in denen man sich mit der englischen Sprache beruflich und privat verständigen kann, alle Verhaltensregeln beachten, denn die Kontrolle über das Individuum ist allgegenwärtig und wird gesellschaftlich akzeptiert. Doch wie verhält man sich richtig? Die Englischsprachschule Wall Street Institute hat die wichtigsten Regeln recherchiert. ... den ganzen Beitrag "Geschäftsreisen nach Arabien und..." lesen

ADAC-Tipps zum Winterverkehr: Richtiges Verhalten und Winterausrüstung unbedingt erforderlich!

Freitag, 8. Januar, 2010

schneefall wintereinbruchReisen mit dem PKW: ADAC gibt Liste zum Fahrverhalten im Winter heraus. Bei Nichtbeachtung drohen Geldstrafen. ADAC - Reisehinweise - was ist Recht bei Kälte, Schnee und Eis: Falsches Verhalten auf winterlichen Straßen kann teuer werden. Am Wochenende werden weitere Schneefälle und winterliche Temperaturen das Wetter bestimmen. Das Fahrverhalten sowie die Ausrüstung müssen im Interesse der Sicherheit grundsätzlich an die besonderen Straßenverhältnisse angepasst werden.

Andernfalls drohen empfindliche Geldbußen, ganz zu schweigen von versicherungsrechtlichen Konsequenzen nach Unfällen. Der ADAC hat deshalb wesentliche Informationen zum richtigen Verhalten und zu Bußgeldern bei Nichtbeachtung auf winterlichen Straßen zusammengestellt. ... den ganzen Beitrag "ADAC-Tipps zum Winterverkehr: Richtiges..." lesen


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