Reiserecht – Passagierverweis vom Kreuzfahrtschiff: Verweis nur bei folgenschwerem Fehlverhalten erlaubt
Freitag, 4. November, 2011
Passagierrechte bei Kreuzfahrten: Passagier darf nur bei gravierendem Fehlverhalten vom Kreuzfahrtschiff verwiesen werden. Verstoß muss die Sicherheit von Schiff, Besatzung oder Passagieren gefährden. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Ein Passagier darf nicht von einem Kreuzfahrtschiff verwiesen werden, nur weil er eine Anordnung des Bordpersonals nicht befolgt hat.
Die Weigerung oder der Verstoß gegen die Hausordnung müsste schon Auswirkungen auf Schiff, Besatzung oder Passagiere haben, urteilte das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 385 C 2455/10). Ist das nicht der Fall, erhalte der hinausgeworfene Urlauber den Reisepreis zurück und darüber hinaus Schadenersatz. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Passagierverweis vom..." lesen

Tipps für stilvolles Verhalten auf
Reisen und
Reisen mit dem PKW: ADAC gibt Liste zum Fahrverhalten im Winter heraus. Bei Nichtbeachtung drohen Geldstrafen. ADAC - Reisehinweise - was ist Recht bei Kälte, Schnee und Eis: Falsches Verhalten auf winterlichen Straßen kann teuer werden. Am Wochenende werden weitere Schneefälle und winterliche Temperaturen das Wetter bestimmen. Das Fahrverhalten sowie die Ausrüstung müssen im Interesse der Sicherheit grundsätzlich an die besonderen Straßenverhältnisse angepasst werden.




