Visa-Bestimmungen für Ausländer: Reisebüros sind nicht verpflichtet ausländische Kunden über Einreisebestimmungen des gebuchten Landes zu informieren
Freitag, 26. Februar, 2010
Reiserecht und Einreisebestimmungen: Reise Recht aktuell informiert – Deutsche Reiseveranstalter müssen nicht alle Pass- und Visabestimmugen weltweit kennen. Einreisebestimmungen sind in jedem Land unterschiedlich und ändern sich ständig. Veranstalter muss Ausländern keine Visa-Infos geben Wiesbaden (dpa/tmn) – Reiseveranstalter müssen ausländische Kunden nicht über die Einreisebestimmungen des gebuchten Ziellandes aufklären.
Sie sind auch nicht verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass es dort besondere Bestimmungen geben könnte, entschied das Amtsgericht Baden-Baden (Az.: 16 CV 2/09). Nach geltender Rechtsprechung gibt es zwar eine grundsätzliche Aufklärungs- und Informationspflicht. Sie gelte aber nur für Angehörige des Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird. Auf das Urteil weist die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin. ... den ganzen Beitrag "Visa-Bestimmungen für Ausländer: Reisebüros..." lesen
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- Reiserecht: Reiseveranstalter haften für falsche Auskünfte von Reisebüros
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- Reiserecht: Veranstalter muss bei Direktbuchung auf Visumspflicht hinweisen
Reisen zur Fußball-WM 2010 nach Südafrika: Ab jetzt Hotels, Flüge, WM-Tickets und komplete Pakete buchen. Fußball-WM im Paket: Alle Angebote sind jetzt da. Gut vier Monate vor dem ersten WM-Spiel beginnt für viele Fußballfans jetzt die heiße Phase auf dem Weg nach Südafrika. Mit Dertour bringt am Freitag (5. Februar) der vierte vom Weltfußballverband FIFA lizenzierte deutsche Reiseveranstalter seinen Katalog auf den Markt.
Reisemängel, Geschäftsreisen und Urlaubsreisen : Preisminderung wird nur bei fristgerechter Meldung an das Reisebüro oder den Veranstalter erstattet. Reklamationen: Formale Fallstricke bei Reisepreisminderung. München/Oldenburg (dpa/tmn) – Urlauber, die Mängel reklamieren wollen, müssen dies binnen eines Monats nach ihrer Rückkehr tun. Wer Reisemängel erst einmal der Reiseleitung am Urlaubsort mitteilt, eine fristgerechte Erklärung an das Reisebüro oder den Veranstalter nach Rückkehr aber versäumt, hat keine Erstattungsansprüche.
Urlaub mit Air Marin buchen: Reisekonzern Thomas Cook bringt «dynamischen Veranstalter» Air Marin zurück auf den Markt. Oberursel (dpa/tmn) – Nach gut sechs Jahren Pause kehrt die Urlaubsmarke Air Marin zurück. Der Reisekonzern Thomas Cook bringt unter diesem Namen einen neuen «dynamischen Veranstalter» auf den Markt, bei dem Touristen vor allem Flüge und Hotels buchen können.
Reisebüro und Beratung: Veranstalter haften für fehlerhafte und falsche Informationen von Reisebüro-Mitarbeitern. Urlauber müssen sich darauf verlassen können, dass die Auskünfte von Reisebüro-Mitarbeitern stimmen. Vertraut ein Kunde zum Beispiel auf fehlerhafte Angaben zu den Abfertigungszeiten am Flughafen, dann muss der Reiseveranstalter dafür haften, wenn deswegen eine Reise nicht angetreten werden kann.
Passagierrechte und Reiserecht: Reiseveranstalter müssen bei Direktbuchung auf Visumspflicht hinweisen. Münster (dpa/tmn) – Reiseveranstalter müssen ihre Kunden bei der Buchung von Auslandsreisen ungefragt über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes informieren. Das gilt zumindest dann, wenn der Tourist nicht über ein Reisebüro, sondern direkt beim Veranstalter bucht und daher mit einem gewissen Informationsdefizit zu rechnen ist. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Münster (Az.: 8 S 131/08) weist die in München erscheinende Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» hin (Heft 20/2009).
Pauschalreisen und Veranstalterbuchungen: 100 Prozent des Reisepreises als Stornogebühr können gerechtfertigt sein. Die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden berichtet in der Fachzeitschrift “ReiseRecht aktuell” über ein Urteil des Amtsgericht Heiligenstadt, dass eine pauschale Gebühr von 100 Prozent des Preises bei der Stornierung einer Kreuzfahrt als gerechtfertigt befand (Az.: 3 C 421/07).
Pauschalreisen buchen: Preise in Reisekatakogen können zukünftig angepasst werden. Die Preise der Reisekataloge waren bisher immer verbindlich. Doch nun wurde die bisher gesetzlich festgelegte Preisbindung aufgehoben. Die veröffentlichten Preise in den Katalogen können sich in Zukunft ändern Anfang letzten Monats wurde der Paragraf 4 der BGB-Informationspflichten-Verordnung erweitert. Darin wird nun neu geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein „Vorbehalt einer Preisanpassung“ zulässig ist. Konkret bedeutet das für die Kunden: Die Preise können zukünftig von den Katalogpreisen abweichen.
Übernahme von Öger Tours an russischen Investors Alexander Lebedew: Entscheidung bis zum Ende des Jahres. Der Einstieg des russischen Investors Alexander Lebedew zieht sich hin, doch Öger-Geschäftsführerin Nina Öger stellt klar: “Beide Seiten wollen den Deal.” Allerdings: “Wir haben von unserer Seite eine Deadline zum 31. Dezember gezogen.”
Reiserecht Pauschalreisen: Passagierrechte – für Flugverspätungen müssen die Airlines haften und nicht die Reiseveranstalter. Der Bundesgerichtshof wies damit die Klage eines Urlaubers ab, der aus Frust noch vor seinem Ziel Island seine Studienreise abgebrochen hatte.
Reiserecht für Urlaubsreisen: Reiserücktritt bei Viren – Infektionskrankheiten am Urlaubsort sind kein Grund, die Reise zu stornieren.
Reiserecht und Passagierrechte – Urteil: Kein Schadensersatz bei unterlassener Rückflugbestätigung – Passagier muss sich in den 72 Stunden zuvor melden.





