Steuerabzug Geschäftsreisen und Privatreisen: Urteil vom BFH für verbesserten Steuerabzug gemischt veranlasster Ausgaben bei Geschäftsreisen
Freitag, 5. Februar, 2010
Steuerlicher Abzug bei Reisekosten für Geschäftsreisen: Beschluss vom Bundesfinanzhof – Ausgaben für Geschäftsreisen können nun besser anteilig geltend gemacht werden, unabhängig von der Höhe des privaten Anteils bei der Geschäftsreise.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Steuerabzug für Reisen, bei denen sich private und geschäftliche Ausgaben überschneiden, deutlich vereinfacht. Gemischt veranlasste Ausgaben können künftig anteilig geltend gemacht werden.
(Beschluss vom 21.09.2009). Nach der bisherigen Rechtsprechung musste der private Anteil an der Reise eine untergeordnete Bedeutung haben, damit Aufwendungen für gemischten Reisen aufzuteilen und abzugsfähig waren. Dieses wurde mit dem neuen Urteil aufgehoben.
BUNDESFINANZHOF
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
1. Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die
private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
2. Das unterschiedliche Gewicht der verschiedenen Veranlassungsbeiträge kann es jedoch im Einzelfall erfordern, einen anderen Aufteilungsmaßstab heranzuziehen oder ganz von einer Aufteilung abzusehen.
Den gesamten Text zum Urteil lesen Sie hier: Bundesfinanzhof Urteil steuerlicher Abzug Geschäftsreisen
- Nutzung von Dienstwagen: Urteil des Bundesfinanzhof zur privaten Nutzung von Dienstwagen
- Geschäftsreisen: Neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung bei Auslandsdienstreisen
- Reisekosten Geschäftsreisen: Neue Pauschbeträge für Reisekosten ab 2010
- Bewirtungskosten: Eingeschränkter Betriebsausgabenabzug bei Bewirtung freier Mitarbeiter
- Besteuerung von Dienstwagen
Meilenprogramme Geschäftsreisen und Flüge: Airlines dürfen gesammelte Bonusmeilen bei Flugprämien für Geschäftsreisende und Vielflieger nicht einfach streichen – Urteil des Bundesgerichtshofs. Bei einem Flugprämienprogramm konnten Reisende eine flugstreckenabhängige Anzahl von Bonuspunkten sammeln und innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Flug gegen Prämientickets einlösen. Das Flugunternehmen behielt sich in den Teilnahmebedingungen das Recht vor, das Programm jederzeit einzustellen.
Reisebüro und Beratung: Veranstalter haften für fehlerhafte und falsche Informationen von Reisebüro-Mitarbeitern. Urlauber müssen sich darauf verlassen können, dass die Auskünfte von Reisebüro-Mitarbeitern stimmen. Vertraut ein Kunde zum Beispiel auf fehlerhafte Angaben zu den Abfertigungszeiten am Flughafen, dann muss der Reiseveranstalter dafür haften, wenn deswegen eine Reise nicht angetreten werden kann.
Passagierrechte und Reiserecht: Reiseveranstalter müssen bei Direktbuchung auf Visumspflicht hinweisen. Münster (dpa/tmn) – Reiseveranstalter müssen ihre Kunden bei der Buchung von Auslandsreisen ungefragt über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes informieren. Das gilt zumindest dann, wenn der Tourist nicht über ein Reisebüro, sondern direkt beim Veranstalter bucht und daher mit einem gewissen Informationsdefizit zu rechnen ist. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Münster (Az.: 8 S 131/08) weist die in München erscheinende Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» hin (Heft 20/2009).
Urteil Bundesverfassungesgericht zum Nachtflugverbot: Verfassungsbeschwerden gegen Nachtflüge am Flughafen Leipzig zurückgewiesen. Karlsruhe (dpa) – Die Gegner eines Nachtflugbetriebs auf dem Flughafen Leipzig/Halle sind beim Bundesverfassungsgericht endgültig gescheitert. In zwei am Mittwoch veröffentlichten Beschlüssen wies das Gericht in Karlsruhe mehrere Verfassungsbeschwerden von Anwohnern ab. Sie hatten gegen die Genehmigung von nächtlichen Frachtflügen sowie zivilen Flügen im Auftrag der US-Armee geklagt. Der Fluglärm, aber auch durch die Gefahr terroristischer Anschläge verletze ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit, lautete ihr Argument. Aus Sicht des Karlsruher Gerichts waren die Genehmigungen dagegen rechtens.
Buchung und Stornierung im Reisebüro: Urteil – Reisevermittler müssen Kunden über Stornobedingungen vor Buchung einer Reise hinweisen. Reisebüro muss auf Stornomöglichkeit bei Buchung eines Fluges oder Hotels verweisen: Zur Beratungspflicht von Reisevermittlern gehört, bei der Auswahl eines Linienflugs auch auf die jeweiligen Stornierungsbedingungen hinzuweisen. Bei Unterlassung kann es teuer werden. Ein Kläger hatte in einem Reisebüro zwei Tickets für je 217 Euro gekauft. Seitens des Vermittlers war er nicht darauf hingewiesen worden, dass das Stornieren ausgeschlossen ist. Als der Mann den Flug dann nicht antreten konnte, blieb er zunächst auf seinen Kosten sitzen, klagte dann aber auf 434 Euro Schadensersatz.
Nachtflüge am Frankfurter Flughafen: ADV fordert nach Urteil erweiterte Nachtflugregelung des Luftverkehrsdrehkreuz Frankfurt – sonst drohen Verluste bei Fluggesellschaften und Luftfahrtindustrie. Urteil Nachtflüge Flughafen Frankfurt: ADV fordert Gang zum Bundesverwaltungsgericht.
Rechtskräftiges Gerichtsurteil: Fluggesellschaften müssen Kunden eine Frist setzen, bevor nicht rechtzeitig bezahlte Flugtickets storniert werden dürfen. Gerichtsurteil (Az.: 8 O 400/08): Ein Germanwings-Kunde hatte im Internet mehrere Tickets nach Korfu gebucht und mit Kreditkarte bezahlt. Aus ungeklärten Gründen kam die Bezahlung nicht zustande. Die Fluggesellschaft stornierte den Flug, wovon der Kunde jedoch erst am Abflugtag am Schalter erfuhr. Er musste daraufhin mit einer anderen Gesellschaft zu einem deutlich höheren Preis fliegen. Das Landgericht sprach ihm Schadensersatz zu.
Geschäftsreisen online buchen – Änderungen im Steuerrecht:
Geschäftsreisen und Flüge nach Griechenland: Angekündigter Streik für morgen abgesagt - griechische Fluglotsen streiken nicht. Medienberichten zufolhge hat ein Gericht in Athen den Streik der Fluglotsen für illegal erklärt, so ein Sprecher von TUIfly vor wenigen Minuten. Ursprünglich wollten die Fluglotsen heute Nacht um 23 Uhr für 24 Stunden in den Ausstand treten. Dadurch hätten rund 300 Flüge auf Sonntag verschoben werden müssen.
Gerichtsurteil Flugausfälle: Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Fluggäste, Entschädigung für annullierte Flüge leichter einzuklagen – Gerichtsurteil zur Stärkung der Fluggastrechte. Wenn Flüge in ein anderes EU-Land ausfallen, können Passagiere jetzt frei entscheiden, ob sie ihre Schadenersatzansprüche am Abflugs- oder am Landeort durchsetzen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Fluggäste nun bei einem Flug innerhalb der EU ihre Klage auf Ausgleichzahlung im Falle einer Annullierung beim Gericht des Abflugortes oder dem des Ankunftsortes erheben. Je nach Entfernung können die Passagiere bis zu 600 Euro für die Annullierung und die daraus entstandenen Unannehmlichkeiten verlangen. Bisher war ungeklärt, wo man klagen konnte, was viele Flugpassagiere daran hinderte, ihre Rechte durchzusetzen.
Geschäftsreisen und Flüge online buchen: Urteil gegen Kreditkartengebühren von Ryanair – Bezahlung mit Kreditkarte muss kostenlos möglich sein. Solange online kein anderes Zahlverfahren angeboten wird, sind die Gebühren für eine Kreditkartennutzung unzulässig. Das hat das Berliner Kammergericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Billigflieger Ryanair entschieden (Az.: 23 U 243/08).






