Erkrankung auf Geschäftsreisen im Ausland: Nicht auf Europäische Versicherungskarte verlassen – nur Notfälle sind abgedeckt
Donnerstag, 23. Juni, 2011
Unfall oder Erkrankung im Ausland: Unbedingt Auslandskrankenversicherung abschliessen. Europäische Versicherungskarte deckt nur Notfallbehandlungen ab. Ansonsten können hohe Kosten für Medikamente oder andere Zusatzleistungen anfallen. Kiel (dpa/tmn) - Urlauber verlassen sich im Ausland besser nicht auf die Europäische Versicherungskarte.
Denn diese decke nur notwendige Behandlungen ab, die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden können, warnt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Kiel. Das könne ein Unfall sein, aber auch eine Erkrankung. Die Verbraucherschützer raten deshalb, vor Reisen stets eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. ... den ganzen Beitrag "Erkrankung auf Geschäftsreisen im..." lesen


Notfalltelefonnummer und Hilfe auf Reisen: Für Reisende ist die Notrufnummer 112 in fast allen Ländern Europas gülig sogar mit Hilfe aus Deutsch. In der Türkei und Kroatien gilt die bekannte Notfallrufnummer ebenfalls. München (dpa/tmn) - Urlauber können im Notfall in den meisten europäischen Ländern die Nummer 112 wählen.
Reiserücktrittsversicherung und Erstattungen: ADAC mit neuer Reiserücktrittsversicherung. Drei neue Versicherungstarife Basis, Exclusiv und Premium ab 01. Dezember 2010. Bessere Leistungen für Stornokosten, Buchungskosten, Reiseabbruch, verspätete Rückreise, beschädigtes oder zerstörtes 
Reisen mit dem PKW: Mietwagen-Verträge können Klausel zum Polizeieinsatz beinhalten. Mieter müssen bei Unfall Polizei verständigen. Karlsruhe (dpa/tmn) - Eine Autovermietung darf in ihren Verträgen festschreiben, dass Mieter bei einem Unfall die Polizei rufen müssen.





