Reiserecht – Reisevertrag nie fristlos kündigen: Reisevertrag wegen Mangel nicht ohne Frist kündigen
Freitag, 10. Juni, 2011
Fluggastrechte und Passagierrechte: Aufgrund eines Mangels den Reisevertrag nicht kündigen ohne dem Veranstalter eine Frist zur Abhilfe zu setzten. Kündigung sonst unberechtigt. Düsseldorf (dpa/tmn) - Ein Kunde darf den Reisevertrag wegen eines Mangels nicht kündigen, ohne dem Veranstalter eine Frist zu setzen. Das gilt grundsätzlich auch im Fall einer Flugverspätung und selbst dann, wenn sich die Anreise dadurch um mehr als 14 Stunden verzögert.
So entschied das Landgericht Düsseldorf (Az.: 22 S 295/09). In dem Fall hatten die Kläger den Reisevertrag gekündigt, nachdem die Maschine, mit der sie in den Urlaub fliegen wollten, deutliche Verspätung hatte. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Reisevertrag nie..." lesen




Reisen und
Reise und Sicherheitshinweise für Queensland: Dreiviertel des Staates ist Katastrophengebiet. Fristverlängerung fürs umbuchen und stornieren einer Reise. Weitere Informationen für Reisende im folgenden Bericht. München (dpa/tmn) - Die schweren Überschwemmungen in Queensland setzen auch Urlaubern immer stärker zu.





