Reiserecht – Airline haftet für verlorenes Gepäck ohne Schein: Gepäckschein verloren – trotzdem Anspruch auf Schadenersatz
Freitag, 12. August, 2011
Passagierrechte und Fluggastrechte: Fluggesellschaft übernimmt auch die Haftung für verlorenes Gepäck ohne Gepäckschein. Geschäftsreisende und Urlauber haben trotzdem Anspruch auf Schadenersatz. Karlsruhe (dpa/tmn) - Urlauber haben auch Anspruch auf Schadenersatz für verlorenes Gepäck, wenn sie dafür keinen Gepäckschein haben.
Sie bekommen also auch dann Geld, wenn ein Mitreisender Gepäck für sie aufgegeben hat und dieses beim Flug verloren geht. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Airline haftet..." lesen






