Reiserecht – versehentliche Doppelbuchung durch Kunden: Veranstalter kann nicht auf Doppelbuchnug bestehen
Freitag, 21. Oktober, 2011
Fluggastrechte und Passagierrechte: Kunde bucht eine Reise versehentlich doppelt. Reiseveranstalter darf nicht darauf bestehen, das die gebuchte Reise doppelt bezahlt wird. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Ein Veranstalter kann nicht darauf bestehen, dass Kunden für eine versehentlich doppelt gebuchte Reise zahlen.
Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden (Az.: 2-24 S 40/11). Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – versehentliche Doppelbuchung..." lesen


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