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Stichwort ‘Stornogebühren’

Reiserecht – versehentliche Doppelbuchung durch Kunden: Veranstalter kann nicht auf Doppelbuchnug bestehen

Freitag, 21. Oktober, 2011

Reiserecht_versehentliche_Doppelbuchung_der_KundenFluggastrechte und Passagierrechte: Kunde bucht eine Reise versehentlich doppelt. Reiseveranstalter darf nicht darauf bestehen, das die gebuchte Reise doppelt bezahlt wird. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Ein Veranstalter kann nicht darauf bestehen, dass Kunden für eine versehentlich doppelt gebuchte Reise zahlen.

Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden (Az.: 2-24 S 40/11). Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – versehentliche Doppelbuchung..." lesen

Ähnliche Beiträge:

Aschewolke – Flugausfälle und Stornokosten: Reiserücktrittsversicherung muss keine Stornokosten übernehmen

Mittwoch, 25. Mai, 2011

Reiserücktrittsversicherungen_FlugausfälleGeschäftsreisen und Flugstornierungen weltweit: Vulkanausbruch ist eine Naturgewalt. Reiserücktrittsversicherungen brauchen keine Stornokosten bezahlen. Versicherungen müssen nur für bestimmte Gründe die Stornogebühren erstatten. Einzelheiten in folgenden Bericht. Hamburg (dpa/tmn) - Die Aschewolke des isländischen Vulkans Grimsvötn sorgt derzeit erhebliche Behinderungen im Flugverkehr.

Können Reisende deswegen nicht in den Urlaub starten, kann das teuer werden: «Eine Reiserücktrittskostenversicherung kommt für die Stornokosten nicht auf», sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. ... den ganzen Beitrag "Aschewolke – Flugausfälle und..." lesen

Reiserecht – Reiserücktritt: Massgeblich genannter Grund muss Hauptursache für Absage sein

Freitag, 18. Februar, 2011

Reiserecht_ReiserücktrittFluggastrechte und Passagierrechte: Maßgeblicher Grund muss die Ursache für einen Reiserückrtitt sein.  Sonst müssen Stornogebühren bezahlt werden. Neumünster (dpa/tmn) - Der für den Rücktritt von einer Veranstalterreise angegebene Grund muss die  Hauptursache für die Absage sein.

Anderenfalls werden Stornogebühren fällig. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Neumünster hervor, über das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet (Az.: 31 C 750/09). ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Reiserücktritt: Massgeblich..." lesen

Geschäftsreisen mit Deutsche Bahn: Winterchaos – Bahntickets können bis 29. Dezember 2010 kostenlos storniert werden

Montag, 27. Dezember, 2010

deutsche_bahn_Tickets_kostenfrei_stornierenBahnreisen und Stornierungen: Frist für kostenfreie Stornierung der Tickets mit Deutsche Bahn bis Mittwoch den 29. Dezember 2010 verlängert. Berlin (dpa/tmn) - Die Stornierung von Bahntickets wegen des andauernden Winterwetters bleibt bis einschließlich 29. Dezember kostenlos.

Wer bis zu diesem Mittwoch seine Bahnreise nicht antritt, bekommt das Geld für sein Ticket zurück und muss dafür nicht die übliche Stornogebühr von 15 Euro bezahlen, erklärte die Deutsche Bahn in Berlin dem dpa-Themendienst. Ursprünglich sollte die Frist für eine kostenfreie Stornierung an diesem Montag (27. Dezember) enden.

dpa/tmn juc crk

Recht auf Reisen: Stornogebühren – Reiseanbieter dürfen keine pauschalen Summen als Gebühr für Stornierungen ansetzten

Freitag, 8. Oktober, 2010

RechtReiserecht, Passagierrechte und Fluggastrechte: ReiseRecht aktuell informiert. Reiseunternehmen ist es nicht erlaubt pauschale Stornogebühren anzusetzten. Stornokosten müssen prozentual und nicht in festen Sätzen errechnet werden. Bonn (dpa/tmn) - Reiseanbieter dürfen keine pauschalen Summen als Gebühr für Stornierungen festlegen.

Ein entsprechender Passus in den Geschäftsbedingungen, der zum Beispiel 100 Euro pro Stornierung vorsieht, ist nicht rechtens. Das hat das Amtsgericht Bonn entschieden (Az.: 101 C 3385/09), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell». ... den ganzen Beitrag "Recht auf Reisen: Stornogebühren..." lesen

Deutsche Gesellschaft für Reiserecht: Bei Nichtantreten einer Reise dürfen Stornokosten keine 100 Prozent betragen

Freitag, 8. Januar, 2010

ParagraphGeschäftsreisen und Urlaubsreisen stornieren: Reisebüros sind angehalten keine 100 prozentigen Stornogebühren bei Rücktritt einer Reise zu verlangen. Stornokosten für Reiserücktritt dürfen nicht 100 Prozent betragen . Reiseveranstalter dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Stornokosten von 100 Prozent festlegen. Das gilt auch dann, wenn das Unternehmen den kompletten Reisepreis nur einbehalten will, wenn der Gast erst am Reisetag einen Rückzieher macht.

Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 15 O 455/08) weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin. ... den ganzen Beitrag "Deutsche Gesellschaft für Reiserecht:..." lesen


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