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News, Tipps und Hinweise für Geschäftsreisen und Urlaubreisen
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Stichwort ‘Storno’

Reiserecht – versehentliche Doppelbuchung durch Kunden: Veranstalter kann nicht auf Doppelbuchnug bestehen

Freitag, 21. Oktober, 2011

Reiserecht_versehentliche_Doppelbuchung_der_KundenFluggastrechte und Passagierrechte: Kunde bucht eine Reise versehentlich doppelt. Reiseveranstalter darf nicht darauf bestehen, das die gebuchte Reise doppelt bezahlt wird. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Ein Veranstalter kann nicht darauf bestehen, dass Kunden für eine versehentlich doppelt gebuchte Reise zahlen.

Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden (Az.: 2-24 S 40/11). Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – versehentliche Doppelbuchung..." lesen

Ähnliche Beiträge:

Geschäftsreisen nach Moskau: Ab sofort können Reisen in betroffene Gebiete Russlands kostenfrei storniert werden

Montag, 9. August, 2010

moscow_hotelsReisen und Flüge nach Russland: Reiserecht - in der Regel gilt für erheblich beeinträchtigte Reisen nach Russland Stornierungsrecht. Auswärtiges Amt in Berlin rät seit Freitag von Reisen in die betroffenen Gebiete Russlands ab. Soweit eine Gesundheitsgefährdung besteht, ist eine Reise nicht zumutbar. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Urlauber können Reisen in die von Wald- und Torfbränden betroffenen Gebiete Russlands nun in der Regel kostenlos stornieren.

Entscheidend für das Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt sei die Frage, ob die Reise erheblich beeinträchtigt ist, erklärte der Reiserechtsanwalt Martin Bollert aus Frankfurt dem dpa-Themendienst. «Ein Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amts für eine Region ist grundsätzlich ein starker Hinweis darauf, dass eine Gefahr für den Reisenden und höhere Gewalt anzunehmen sind.» Allerdings dürfe die Gefahr zum Zeitpunkt der Buchung nicht vorhersehbar gewesen sein. ... den ganzen Beitrag "Geschäftsreisen nach Moskau: Ab..." lesen

Reisen nach Athen: Aufgrund der Unruhen kann ein Reisevertrag kostenlos storniert werden

Donnerstag, 6. Mai, 2010

athen flughafenReiserecht und Passagierrechte: Momentan gilt Kündigungrecht für Athen-Reisen. Aktuelle Sicherheitshinweise - Reisende sollen sich in den Medien und bei Gastgebern informieren. Hannover (dpa/tmn) - Touristen mit dem Ziel Athen dürfen nach Ansicht eines Experten derzeit ihren Reisevertrag kostenlos kündigen.

Wegen der «bürgerkriegsähnlichen Zustände» in der griechischen Hauptstadt am Mittwoch bestehe für solche Urlauber momentan ein außerordentliches Kündigungsrecht, erklärte der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover am Donnerstag dem dpa-Themendienst.

Dies gelte allerdings nur für Touren, die über Reiseveranstalter gebucht wurden, ausschließlich in den Großraum Athen führen und in Kürze beginnen. Sobald sich die Lage wieder beruhigt hat, entfalle auch die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit wieder, erläuterte Degott. ... den ganzen Beitrag "Reisen nach Athen: Aufgrund..." lesen

Ihre Rechte bei Flugausfall und Umbuchung: EU- Verordnung für Umbuchungen und Stornierungen ausgefallener Flüge

Freitag, 23. April, 2010

Geschaeftsreisen_Rechte bei Flugausfall und UmbuchungGeschäftsreisen - Reiserecht bei Stornierung und Umbuchung von Flügen: Fluggastrechte - wozu bin ich nach der EU-Verordnung 261/04 berechtigt?
Wurde Ihr Flug annuliert, aus welchem Grund auch immer, sieht es die EU-Verordnung 261 vor, dass Sie berechtigt sind zwischen einer der folgenden Möglichkeiten zu wählen:

(a) Volle Rückerstattung - Die Fluggesellschaft gewährt eine volle Rückerstattung Ihrer ungenutzten Flugkosten. (Wenn Sie alternative Verkehrsträger in Anspruch nehmen, wie z.B. Mietwagen, Bahn, Fähren etc. fallen diese nicht unter die EU-Verordnung 261. Daher sollten diese Rückerstattungsforderungen an Ihre Reiseversicherungs-Gesellschaft gerichtet werden, da die Fluggesellschaft keine Erstattung für alternative Reisekosten leisten wird), oder

(b) *Umbuchung, auf den nächsten verfügbaren Flug zum Zielort, oder

(c) Umbuchung, auf einen zukünftigen Flug zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihren Wünschen.

* Wenn Sie die Option (b) wählen, verlangt die EU-Verordnung 261 von der Fluggesellschaft folgende zu erbringende Leistungen:
(i) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit;
(ii) zwei Telefongespräche, Telexnachrichten, Faxnachrichten oder E-Mails;
(iii) angemessene Hotelunterbringung in Fällen, in denen ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig ist;
(iv) angemessene Beförderung zwischen dem Flughafen und der Unterkunft (Hotel oder sonstige Unterkunft).
Klicken Sie hier für die vollständinge EU-Verordnung 261/04 ... den ganzen Beitrag "Ihre Rechte bei Flugausfall..." lesen

Die Hotlines der Fluggesellschaften und Reiseanbieter: Informationen über Flugausfälle und Reisestornierungen

Montag, 19. April, 2010

Condor_Flugzeug_B767.jpgGeschäftsreisen und Flüge ab/-bis Flughäfen Deutschland: Hier die wichtigsten Hotlines der Fluggesellschaften und Reiseveranstalter.

Hamburg (dpa/tmn) - «Bitte fahren Sie nicht zum Flughafen»: Ohne diesen Appell kommt derzeit kaum eine Reiseveranstalter-Äußerung in Sachen Vulkanaschewolke aus. Die Flugverbote in Europa haben dafür gesorgt, dass Anbieter viele Urlaubsreisen, die eigentlich an diesem Montag hätten beginnen sollen, von sich aus gekündigt haben. Bei den Konzernen TUI und Thomas Cook sowie der Rewe-Pauschaltouristik galt dies zunächst für alle Reisen, die bis 24.00 Uhr am 19. April angetreten werden sollten. ... den ganzen Beitrag "Die Hotlines der Fluggesellschaften..." lesen

Geschäftsreisen und Flüge nach Bangkok: Stornierungen und Umbuchungen der Flüge und Reisen nach Bangkok nicht kostenlos

Montag, 12. April, 2010

bangkok_unruhenReiserecht - Stornoregeln für Reisen: Deutschlands Reiseveranstalter lassen weiterhin aktuelle Storno-und Umbuchungsregeln gelten. Momentan besteht keine Reisewarnung für Thailand.

Bangkok-Urlaub nicht kostenlos umbuchbar

Berlin (dpa/tmn) - Nach den Straßenschlachten in Bangkok mit rund 20 Toten halten führende deutsche Reiseveranstalter an ihren Storno- und Umbuchungsregeln fest. Wer jetzt eine Reise in die thailändische Hauptstadt absagen oder umbuchen möchte, muss also die dabei fälligen Gebühren bezahlen. Das erklärten Vertreter der Anbieter TUI, Thomas Cook und Dertour/Meier’s Weltreisen am Montag. Im aktualisierten Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amtes zu Thailand heißt es, Reisen sowie Flüge nach und von Bangkok seien «grundsätzlich weiterhin möglich». Eine Reisewarnung sprach das Ministerium nicht aus.

(Sicherheitshinweis des Auswärtiges Amtes: http://dpaq.de/CEDfh)

dpa/tmn cr ah


Aktuelle Informationen zum Thema Reiserecht finden Sie unter dem Stichwort Reiserecht

Stornierungen und Reiserecht: Stornieren einer Reise muß der Arzt mit Fluguntauglichkeit bestätigen

Freitag, 19. März, 2010

RechtReiserecht bei Stornierungen: ReiseRecht aktuell. Reiserücktrittskosten-Versicherung muß Stornokosten übernehmen wenn nach Bestätigung des Arztes eine Flugunfähigkeit vorliegt. Hildburghausen (dpa/tmn) - Nicht jede Erkrankung muss gleich dazu führen, eine geplante Flugreise zu stornieren. Erst wenn vom Arzt eine Fluguntauglichkeit festgestellt wird, ist ein Tourist gegenüber seiner Reiserücktrittskosten Versicherung dazu verpflichtet.

Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Hildburghausen (Az.: 21 C 5611/08) weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin. Im verhandelten Fall ging es um einen Mann, der unter anderem an einer Mittelohr- und Nasenschleimhautentzündung erkrankt war. Knapp sieben Wochen vor Beginn einer geplanten Flugreise begann ein Arzt die Behandlung. ... den ganzen Beitrag "Stornierungen und Reiserecht: Stornieren..." lesen

Lufthansa Stornogebühren: Für günstige Tickets erstattet Lufthansa weniger Geld bei Stornierung

Mittwoch, 17. März, 2010

Lufthansa Fluege Geschäftsreisen - Storno und Erstattung bei Lufthansa: Stornieren von Lufthansa Flügen wird teurer. Lufthansa erstattet weniger Gebühren. Neuregelung ist laut Lufthansa Anpassung an andere Fluggesellschaften. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Die Lufthansa zahlt jetzt weniger Geld zurück, wenn Kunden ein besonders günstiges Ticket verfallen lassen. Anders als bisher behält Deutschlands größte Fluggesellschaft neben dem Flugpreis nun auch die bereits gezahlten Kerosin- und Sicherheitszuschläge der Passagiere ein.

Die Regelung gilt für alle nicht-erstattbaren Economy-Flugscheine, die seit dem 8. März gekauft werden, sagte ein Lufthansa-Sprecher in Frankfurt. Er bestätigte damit einen Bericht des Nachrichtenportals «Welt online» in Berlin. ... den ganzen Beitrag "Lufthansa Stornogebühren: Für günstige..." lesen

ADAC-Vergleich Storno und Erstattung bei Fluggesellschaften: Das Stornieren der Flüge kommt Passagiere meist teuer zu stehen

Donnerstag, 28. Januar, 2010

Flughafen MenschenADAC zum Thema Stornovergleich Airlines. Erstattungen für stornierte Flüge sind für Kunden oft verlustreich. ADAC-Vergleich: Storno kommt Flugreisenden oft teuer zu stehen. München (dpa/tmn) - Die Stornierung eines gebuchten Fluges ist für den Reisenden oft ein herber finanzieller Verlust. Nicht nur der Flugpreis ist oft verloren - auch von den teils viel höheren Nebenkosten zahlen Fluggesellschaften im Schnitt nur 56 Prozent zurück. Das hat der ADAC bei einem Vergleich der Erstattungspraxis von 15 Airlines herausgefunden.

Besonders negativ fielen dabei Billigflieger auf: Ryanair etwa zahlte gar nichts zurück, obwohl dem Kunden zumindest die Flughafensteuern und Luftsicherheitsgebühren zustehen. Mit Erstattungen von mehr als 80 Prozent der Nebenkosten konnten SAS, Spanair, Turkish Airlines, Tuifly und Condor punkten. ... den ganzen Beitrag "ADAC-Vergleich Storno und Erstattung..." lesen

Deutsche Gesellschaft für Reiserecht: Bei Nichtantreten einer Reise dürfen Stornokosten keine 100 Prozent betragen

Freitag, 8. Januar, 2010

ParagraphGeschäftsreisen und Urlaubsreisen stornieren: Reisebüros sind angehalten keine 100 prozentigen Stornogebühren bei Rücktritt einer Reise zu verlangen. Stornokosten für Reiserücktritt dürfen nicht 100 Prozent betragen . Reiseveranstalter dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Stornokosten von 100 Prozent festlegen. Das gilt auch dann, wenn das Unternehmen den kompletten Reisepreis nur einbehalten will, wenn der Gast erst am Reisetag einen Rückzieher macht.

Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 15 O 455/08) weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin. ... den ganzen Beitrag "Deutsche Gesellschaft für Reiserecht:..." lesen


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