Deutsche Gesellschaft für Reiserecht: Bei Nichtantreten einer Reise dürfen Stornokosten keine 100 Prozent betragen
Freitag, 8. Januar, 2010
Geschäftsreisen und Urlaubsreisen stornieren: Reisebüros sind angehalten keine 100 prozentigen Stornogebühren bei Rücktritt einer Reise zu verlangen. Stornokosten für Reiserücktritt dürfen nicht 100 Prozent betragen . Reiseveranstalter dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Stornokosten von 100 Prozent festlegen. Das gilt auch dann, wenn das Unternehmen den kompletten Reisepreis nur einbehalten will, wenn der Gast erst am Reisetag einen Rückzieher macht.
Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 15 O 455/08) weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin. ... den ganzen Beitrag "Deutsche Gesellschaft für Reiserecht:..." lesen






