Lufthansa Stornogebühren: Für günstige Tickets erstattet Lufthansa weniger Geld bei Stornierung
Mittwoch, 17. März, 2010
Geschäftsreisen – Storno und Erstattung bei Lufthansa: Stornieren von Lufthansa Flügen wird teurer. Lufthansa erstattet weniger Gebühren. Neuregelung ist laut Lufthansa Anpassung an andere Fluggesellschaften. Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Die Lufthansa zahlt jetzt weniger Geld zurück, wenn Kunden ein besonders günstiges Ticket verfallen lassen. Anders als bisher behält Deutschlands größte Fluggesellschaft neben dem Flugpreis nun auch die bereits gezahlten Kerosin- und Sicherheitszuschläge der Passagiere ein.
Die Regelung gilt für alle nicht-erstattbaren Economy-Flugscheine, die seit dem 8. März gekauft werden, sagte ein Lufthansa-Sprecher in Frankfurt. Er bestätigte damit einen Bericht des Nachrichtenportals «Welt online» in Berlin. ... den ganzen Beitrag "Lufthansa Stornogebühren: Für günstige..." lesen
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Pilotenstreik und Passagierrechte bei Lufthansa: Rechte, die Kunden vor und während des Lufthansa-Streiks geltend machen können. Streik bei Lufthansa: Diese Rechte haben Passagiere. Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Der angekündigte Pilotenstreik bei der Lufthansa führt bei den Passagieren zu Verunsicherung: «Was kann ich mit meinem Ticket während des Streiks anfangen?», werden sich viele jetzt fragen.
Geschäftsreisen und Urlaubsreisen stornieren: Reisebüros sind angehalten keine 100 prozentigen Stornogebühren bei Rücktritt einer Reise zu verlangen. Stornokosten für Reiserücktritt dürfen nicht 100 Prozent betragen . Reiseveranstalter dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Stornokosten von 100 Prozent festlegen. Das gilt auch dann, wenn das Unternehmen den kompletten Reisepreis nur einbehalten will, wenn der Gast erst am Reisetag einen Rückzieher macht.
Buchung und Stornierung im Reisebüro: Urteil – Reisevermittler müssen Kunden über Stornobedingungen vor Buchung einer Reise hinweisen. Reisebüro muss auf Stornomöglichkeit bei Buchung eines Fluges oder Hotels verweisen: Zur Beratungspflicht von Reisevermittlern gehört, bei der Auswahl eines Linienflugs auch auf die jeweiligen Stornierungsbedingungen hinzuweisen. Bei Unterlassung kann es teuer werden. Ein Kläger hatte in einem Reisebüro zwei Tickets für je 217 Euro gekauft. Seitens des Vermittlers war er nicht darauf hingewiesen worden, dass das Stornieren ausgeschlossen ist. Als der Mann den Flug dann nicht antreten konnte, blieb er zunächst auf seinen Kosten sitzen, klagte dann aber auf 434 Euro Schadensersatz.
Rechtskräftiges Gerichtsurteil: Fluggesellschaften müssen Kunden eine Frist setzen, bevor nicht rechtzeitig bezahlte Flugtickets storniert werden dürfen. Gerichtsurteil (Az.: 8 O 400/08): Ein Germanwings-Kunde hatte im Internet mehrere Tickets nach Korfu gebucht und mit Kreditkarte bezahlt. Aus ungeklärten Gründen kam die Bezahlung nicht zustande. Die Fluggesellschaft stornierte den Flug, wovon der Kunde jedoch erst am Abflugtag am Schalter erfuhr. Er musste daraufhin mit einer anderen Gesellschaft zu einem deutlich höheren Preis fliegen. Das Landgericht sprach ihm Schadensersatz zu.
Kurzfristige Reisestornierungen ohne gleichwertigem Ersatz strafbar: BundesForum Kinder- und Jugendreisen fordert gleiches Recht für Reisende – Kurzfristige Reise-Absagen rechtswidrig. Wenn Reiseveranstalter kurzfristig Reisen stornieren, muss den Kunden ein gleichwertiges Ersatzangebot geboten werden. Kurzfristige Stornierungen durch Reiseveranstalter wegen zu geringer Teilnehmerzahlen sind ohne gleichzeitiges Ersatzangebot illegal. Laut BundesForum Kinder- und Jugendreisen müssen Veranstalter dem Kunden Ersatz bieten, wenn seine Reise nicht stattfinden kann. In den letzten Wochen häuften sich Berichte von Reiseveranstaltern, die in letzter Minute Reisen absagten und keine adäquaten Alternativen anbieten konnten.
Pauschalreisen und Veranstalterbuchungen: 100 Prozent des Reisepreises als Stornogebühr können gerechtfertigt sein. Die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden berichtet in der Fachzeitschrift “ReiseRecht aktuell” über ein Urteil des Amtsgericht Heiligenstadt, dass eine pauschale Gebühr von 100 Prozent des Preises bei der Stornierung einer Kreuzfahrt als gerechtfertigt befand (Az.: 3 C 421/07).
Fluggastrechte: Gerichtsurteil – bei Ausfall des Fluges muss Airline Kosten für Hotelübernachtung übernehmen. Geschäftsreisende und Privatreisende, die aufgrund eines Flugausfalls erst am nächsten Tag weiterreisen können, steht neben einer Ausgleichszahlung durch die Airline auch eine kostenlose Übernachtung im Hotel zu. Das entschied kürzlich ein Richter am Amtsgericht Dortmund.
Urlaubsreisen nach Thailand: Urlauber erhalten keinen Schadenersatz für Thailand-Reisen: Das Auswärtige Amt rät derzeit von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Thailand ab! Die innenpolitische Lage sei unsicher, eine Eskalation könne nicht ausgeschlossen werden. Mit einer Reisewarnung des Auswertiges Amtes könnten alle, die eine Reise nach Thailand gebucht haben, diese kostenlos stornieren. Reisende, die sich schon in Thailand befinden haben laut ARAG Experten aber kaum Aussicht auf Entschädigung, da es sich bei den derzeitigen Vorgängen in Thailand um höhere Gewalt handelt.
Geschäftsreisen und Privatreisen mit der Deutschen BA: Air Berlin setzt dba nicht mehr für Linienflüge ein. Als Reaktion auf Warnstreiks bei der dba hat Air Berlin von diesem Samstag an entschieden, alle Aufträge an seine Tochter im Linienverkehr zu stornieren. Die Gewerkschaft ver.di hatte zu vierstündigen Warnstreiks aufgerufen, weil Air Berlin den Flugbetrieb der dba zum 30. November einstellen will. Nun fliegen die dba-Maschinen bis dahin nur noch Einzelflüge.
Streik Air France: Betroffene Fluggäste erhalten umfassendes Angebot für Umbuchung und Stornierung annulierter und verspäteter Flüge. Voraussichtlich bis Montag streiken die französischen Piloten. Air France reagiert mit umfassenden Möglichkeiten für ihre Passagiere, Tickets umzubuchen oder sich erstatten zu lassen.
Reiserecht für Urlaubsreisen: Reiserücktritt bei Viren – Infektionskrankheiten am Urlaubsort sind kein Grund, die Reise zu stornieren.
Geschäftsreisen mit Billigflügen: Ryanair darf Tickets von Online -Buchungen über andere Webportale stornieren. Damit können Ryanair Tickets nur noch von der eigenen Website gebucht werden






