Reiserecht – Reiserücktritt bei Krankheitsschub: Akuter Krankheitsschub rechtfertigt keinen Reiserücktritt – Kunden erhalten kein Geld zurück
Montag, 16. Mai, 2011
Fluggastrechte und Passagierrechte: Krankheitsschub ist kein Grund für Stornierung der Reise. Reiserücktrittsversicherung muss keine Erstattung übernehmen. Kunden müssen Stornierungskosten selbst tragen. Münster (dpa/tmn) - Ein Krankheitsschub rechtfertigt es nicht, kostenlos von einer gebuchten Reise zurückzutreten. Das gilt zumindest, wenn Kunden die Krankheit schon beim Buchen hatten.
Sie müssen in solchen Fällen die Stornierungskosten selbst tragen und bekommen sie nicht von einer Reiserücktrittsversicherung erstattet. Das berichtet die Fachzeitschrift «recht und schaden» (Heft 4/2011) unter Berufung auf einen Beschluss des Landgerichts Münster (Az.: 15 S 19/09). ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Reiserücktritt bei..." lesen

Stornierung und Umbuchung von 
Bahnreisen und Stornierungen: Frist für kostenfreie Stornierung der Tickets mit 
Reiserecht und 


Pilotengewerkschaft skeptisch gegenüber Sichtflügen: Piloten können Verantwortung für Sichtflüge nicht übernehmen - Fluggäste müssen sich nicht auf Sichtflüge einlassen.





