Stornierungen und Reiserecht: Stornieren einer Reise muß der Arzt mit Fluguntauglichkeit bestätigen
Freitag, 19. März, 2010
Reiserecht bei Stornierungen: ReiseRecht aktuell. Reiserücktrittskosten-Versicherung muß Stornokosten übernehmen wenn nach Bestätigung des Arztes eine Flugunfähigkeit vorliegt. Hildburghausen (dpa/tmn) – Nicht jede Erkrankung muss gleich dazu führen, eine geplante Flugreise zu stornieren. Erst wenn vom Arzt eine Fluguntauglichkeit festgestellt wird, ist ein Tourist gegenüber seiner Reiserücktrittskosten Versicherung dazu verpflichtet.
Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Hildburghausen (Az.: 21 C 5611/08) weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin. Im verhandelten Fall ging es um einen Mann, der unter anderem an einer Mittelohr- und Nasenschleimhautentzündung erkrankt war. Knapp sieben Wochen vor Beginn einer geplanten Flugreise begann ein Arzt die Behandlung. ... den ganzen Beitrag "Stornierungen und Reiserecht: Stornieren..." lesen
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Buchung und Stornierung im Reisebüro: Urteil – Reisevermittler müssen Kunden über Stornobedingungen vor Buchung einer Reise hinweisen. Reisebüro muss auf Stornomöglichkeit bei Buchung eines Fluges oder Hotels verweisen: Zur Beratungspflicht von Reisevermittlern gehört, bei der Auswahl eines Linienflugs auch auf die jeweiligen Stornierungsbedingungen hinzuweisen. Bei Unterlassung kann es teuer werden. Ein Kläger hatte in einem Reisebüro zwei Tickets für je 217 Euro gekauft. Seitens des Vermittlers war er nicht darauf hingewiesen worden, dass das Stornieren ausgeschlossen ist. Als der Mann den Flug dann nicht antreten konnte, blieb er zunächst auf seinen Kosten sitzen, klagte dann aber auf 434 Euro Schadensersatz.
Flüge und Geschäftsreisen mit Lufthansa buchen: Fluggäste können bis einen Tag vor Reiseantritt Buchung online stornieren und erstatten lassen – zusätzlicher Buchungsservice mit Online- Zahlungsmöglichkeit PayPal. Lufthansa erweitert ihre Online-Services auf www.lufthansa.com: Ab sofort können Kunden ihre Flüge nicht nur online buchen, sondern bei Bedarf auch stornieren und direkt erstatten lassen. Eine weitere Verbesserung des Buchungsservice bietet die Ausweitung der Zahlungsmöglichkeiten um das Online-Zahlungsmittel PayPal. Zur besseren Reisevorbereitung erhalten Miles & More-Teilnehmer jetzt zudem eine „Preflight E-Mail“, die nützliche Informationen zum Flug und der Destination enthält.
Kurzfristige Reisestornierungen ohne gleichwertigem Ersatz strafbar: BundesForum Kinder- und Jugendreisen fordert gleiches Recht für Reisende – Kurzfristige Reise-Absagen rechtswidrig. Wenn Reiseveranstalter kurzfristig Reisen stornieren, muss den Kunden ein gleichwertiges Ersatzangebot geboten werden. Kurzfristige Stornierungen durch Reiseveranstalter wegen zu geringer Teilnehmerzahlen sind ohne gleichzeitiges Ersatzangebot illegal. Laut BundesForum Kinder- und Jugendreisen müssen Veranstalter dem Kunden Ersatz bieten, wenn seine Reise nicht stattfinden kann. In den letzten Wochen häuften sich Berichte von Reiseveranstaltern, die in letzter Minute Reisen absagten und keine adäquaten Alternativen anbieten konnten.
Urlaubsreisen und Geschäftsreisen mit dem Mietwagen: Mietwagenanbieter Auto Europe bietet kostenfreie Stornierung bis 48 Stunden vor Reiseantritt. Der Urlaub ist längst gebucht, der Mietwagen auch und plötzlich kommt etwas dazwischen. Wer keine Reiserücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen hat, bleibt auf den Stornogebühren sitzen, bei Mietwagen greift die Versicherung grundsätzlich nicht. Kunden von www.autoeurope.de können allerdings beruhigt ihren Mietwagen buchen. Das Unternehmen verzichtet auf Gebühren, wenn die Buchung bis 48 Stunden vor Anmietung storniert wird.
Fluggastrechte: Gerichtsurteil – bei Ausfall des Fluges muss Airline Kosten für Hotelübernachtung übernehmen. Geschäftsreisende und Privatreisende, die aufgrund eines Flugausfalls erst am nächsten Tag weiterreisen können, steht neben einer Ausgleichszahlung durch die Airline auch eine kostenlose Übernachtung im Hotel zu. Das entschied kürzlich ein Richter am Amtsgericht Dortmund.
Geschäftsreisen und Urlaub in Indien: Wichtige Hinweise für Reisen nach Indien – aktuelle Situation und Folgen für den Reiseverkehr nach den Terroranschlägen. Die Terroranschläge von Mumbai (Bombay) haben bei vielen Menschen Bestürzung und Entsetzen ausgelöst – gerade in Deutschland sind Reisen nach Asien besonders beliebt und die Mentalität vieler Asiaten besonders geschätzt. Es ist verständlich, dass Geschäftsreisende und Urlauber, die einen Indien-Aufenthalt planen oder schon gebucht haben, sich nun verstärkt Sorgen um ihre persönliche Sicherheit in diesen Destinationen machen. Die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes für Indien können nicht gerade zur Beruhigung beitragen: “Mit weiteren Anschlägen auf bevorzugte Reiseziele von Touristen in Indien muss gerechnet werden”, heißt es dort. Dieses ist allerdings noch kein ausreichender Grund, Indien-Reisen mit Reiseveranstaltern jetzt absagen zu können.
Flüge und Geschäftsreisen nach Mumbai: Flüge mit Lufthansa wieder planmäßig ab Freitag. Nach der Serie von Anschlägen in Mumbai nimmt die Deutsche Lufthansa bereits am Freitag ihre Flüge in die indische Finanzmetropole wieder auf. Fluggäste, die Reisen bis zum 1. Dezember gebucht haben, können aber kostenlos umbuchen oder stornieren, wie das Unternehmen mitteilte. Die Fluggesellschaft hatte zuvor zwei für Donnerstag geplante Flüge von Frankfurt und München nach Mumbai ersatzlos gestrichen. Die Wiederaufnahme des Flugverkehrs ab Freitag begründete ein Unternehmenssprecher damit, dass die Lage am Flughafen entspannt sei.
Streik Air France: Betroffene Fluggäste erhalten umfassendes Angebot für Umbuchung und Stornierung annulierter und verspäteter Flüge. Voraussichtlich bis Montag streiken die französischen Piloten. Air France reagiert mit umfassenden Möglichkeiten für ihre Passagiere, Tickets umzubuchen oder sich erstatten zu lassen.
Geschäftsreisen mit Billigflügen: Ryanair darf Tickets von Online -Buchungen über andere Webportale stornieren. Damit können Ryanair Tickets nur noch von der eigenen Website gebucht werden
Geschäftsreisen: Flüge in First Class gebucht, Economy Class erhalten - Reisevertrag kann fristlos gekündigt werden. Ein Reisevertrag darf fristlos gekündigt werden, wenn dem Kunden beim Abflug statt der gebuchten ersten Klasse nur die Economy Class angeboten wird. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor, über das die in München erscheinende Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» (Heft 11/2008) berichtet. Außerdem steht dem Kunden nach Auffassung des Gerichts in einem solchen Fall eine Entschädigung «wegen nutzlos vertaner Urlaubszeit» zu. 






