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Stichwort ‘Steuerrecht’

Steuerabzug Geschäftsreisen und Privatreisen: Urteil vom BFH für verbesserten Steuerabzug gemischt veranlasster Ausgaben bei Geschäftsreisen

Freitag, 5. Februar, 2010

bfh_bundesfinanzhof Urteil Steuerabzug GeschäftsreisenSteuerlicher Abzug bei Reisekosten für Geschäftsreisen: Beschluss vom Bundesfinanzhof - Ausgaben für Geschäftsreisen können nun besser anteilig geltend gemacht werden, unabhängig von der Höhe des privaten Anteils bei der Geschäftsreise.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Steuerabzug für Reisen, bei denen sich private und geschäftliche Ausgaben überschneiden, deutlich vereinfacht. Gemischt veranlasste Ausgaben können künftig anteilig geltend gemacht werden.

(Beschluss vom 21.09.2009). Nach der bisherigen Rechtsprechung musste der private Anteil an der Reise eine untergeordnete Bedeutung haben, damit Aufwendungen für gemischten Reisen aufzuteilen und abzugsfähig waren. Dieses wurde mit dem neuen Urteil aufgehoben.

BUNDESFINANZHOF

Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

1. Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die

private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind.

2. Das unterschiedliche Gewicht der verschiedenen Veranlassungsbeiträge kann es jedoch im Einzelfall erfordern, einen anderen Aufteilungsmaßstab heranzuziehen oder ganz von einer Aufteilung abzusehen.

Den gesamten Text zum Urteil lesen Sie hier: Bundesfinanzhof Urteil steuerlicher Abzug Geschäftsreisen

Reisekosten Geschäftsreisen: Neue Pauschbeträge für Reisekosten ab 2010

Donnerstag, 7. Januar, 2010

Bundesfinanzministerium_BMF.jpgSteuerrecht und Reisekosten: Neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sowie Übernachtungskosten. Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Auslandsreisen herausgegeben. Darin werden die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sowie Übernachtungskosten bei beruflich oder betrieblich veranlasster Auslandstätigkeit ab 2010 neu festgelegt.

Für die nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend; für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag entscheidend. Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind nur in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar, für den Werbungskostenabzug sind die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend. Das BMF-Schreiben gilt für Geschäftsreisen in das Ausland und doppelte Haushaltsführungen im Ausland. ... den ganzen Beitrag "Reisekosten Geschäftsreisen: Neue Pauschbeträge..." lesen


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