Reiserecht – abgebrochener Flug gilt als annulliert: Passagiere haben Anspruch auf Ausgleichszahlungen bei Flugabbruch
Dienstag, 16. August, 2011
Fluggastrechte und Passagierrechte: Flüge die nach dem Start abgebrochen werden gelten rechtlich als annulliert. Geschäftsreisende und Urlauber haben Anspruch auf Entschädigung. Hamburg (dpa/tmn) - Wird ein Flug nach dem Start abgebrochen, gilt er als annulliert. Das bedeutet, dass ein Passagier Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hat.
Das hat das Landgericht Hamburg entschieden, wie die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» (Heft 12/2011) berichtet. Dabei sei es unerheblich, ob der Passagier die Reise später mit einem anderen Flug doch noch antreten kann (Az.: 332 S 104/10). ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – abgebrochener Flug..." lesen







