Datenschutz von Passagieren: EU-Kommission – Fluggastdaten dürfen nur an bestimmte Staaten weitergegeben werden
Mittwoch, 22. September, 2010
Reiserecht - Fluggastrechte und Passagierrechte: Daten von Fluggästen aus der EU dürfen nur an Staaten die bestimmte Datenschutz-Bedingungen erfüllen weitergeleitet werden. Datenmenge soll begrenzt sein. Passagiere haben Einsichtsrecht. Straßburg (dpa) - Persönliche Daten von Fluggästen aus der EU sollen künftig nur dann an andere Staaten weitergegeben werden, wenn diese Staaten eine Reihe von Datenschutz-Bedingungen erfüllen.
Dies hat die für innere Sicherheit zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström für neue Abkommen mit Australien, Kanada und den USA vorgeschlagen. Unter anderem soll die Datenmenge begrenzt und ein Recht der Passagiere auf Einsicht in die Daten garantiert werden. ... den ganzen Beitrag "Datenschutz von Passagieren: EU-Kommission..." lesen






