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Stichwort ‘Schmerzensgeld’

Reiserecht – kein Schmerzensgeld nach turbulentem Flug: Reisende erhalten bei verspäteten Flügen wegen Turbulenzen kein Schmerzensgeld

Freitag, 20. Mai, 2011

Reiserecht_kein_schmerzengeld_nach_turbulentem_FlugFluggastrechte und Passagierrechte: Ankommende Flüge mit deutlichen Verspätungen und Zwischenlandungen durch Turbulenzen. Geschäftsreisende und Urlauber haben keinen Anspruch auf Schmerzensgeld oder andere Erstattungen. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wenn sich die Ankunft am Ziel nach einem turbulenten Flug deutlich verspätet, rechtfertigt das keine Schmerzensgeldzahlung.

Das gelte auch dann, wenn die Maschine zunächst zwischengelandet ist und die Passagiere mehrere Stunden auf den Weiterflug warten mussten, entschied das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S44/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell». ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – kein Schmerzensgeld..." lesen

Ähnliche Beiträge:

Reiserecht – Schmerzensgeld: Für Durchfall im Hotel gibt es nicht gleich Schmerzensgeld

Freitag, 25. Februar, 2011

Reiserecht_DurchfallerkrankungErkrankungen auf Reisen: Veranstalter muss Hotelgästen mit Durchfallerkrankung im Hotel kein Schmerzengeld bezahlen. Gäste müssen beweisen, dass die Ursache der Erkrankung mangelnde Hygiene oder mangelhafte Verpflegung im Hotel ist. Hamburg (dpa/tmn) - Nur weil mehrere Gäste in einem größeren Hotel unter Durchfall litten, muss der Reiseveranstalter kein Schmerzensgeld zahlen.

Wenn das Hotel über mehrere hundert Zimmer verfügt und ein Dutzend Gäste an Durchfall erkrankten, sei das noch kein Beweis dafür, dass die hygienischen Verhältnisse oder Mängel der Verpflegung die Ursache dafür sind. So entschied das Amtsgericht Hamburg (Az.: 8B C 296/09). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell». ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Schmerzensgeld: Für..." lesen

Reiserecht – Buchungen Hotel: Reiseveranstalter müssen Schadenersatz und Schmerzenzgeld bei Reisemangel zahlen

Freitag, 5. März, 2010

Ibis Hotel City MuenchenHotelbuchungen - Schadenersatz bei Reisemangel: Für Reisemängel in Hotels müssen Reiseveranstalter haften - aber auch Hotelgäste haben Pflichten. Hamm/München (dpa/tmn) - Ein Reiseveranstalter muss Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen, wenn ein Gast über eine Stufe vor dem Hotelzimmer stürzt. Allerdings hat der Betroffene in solchen Fällen regelmäßig ein Mitverschulden.

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden (Az.: 9 U 192/08), berichtet die Fachzeitschrift «NJW- Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» (Heft 2/2010). Das Gericht gab der Schmerzensgeld- und Schadenersatzklage eines Hotelgastes damit nur zum Teil statt. In dem Fall war eine Frau über eine etwa fünf Zentimeter hohe Stufe zwischen dem Zimmerflur und dem Hotelzimmer gestürzt. Sie machte geltend, die Stufe sei nicht hinreichend kenntlich gemacht worden. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Buchungen Hotel:..." lesen


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