Reiserecht – kein Schmerzensgeld nach turbulentem Flug: Reisende erhalten bei verspäteten Flügen wegen Turbulenzen kein Schmerzensgeld
Freitag, 20. Mai, 2011
Fluggastrechte und Passagierrechte: Ankommende Flüge mit deutlichen Verspätungen und Zwischenlandungen durch Turbulenzen. Geschäftsreisende und Urlauber haben keinen Anspruch auf Schmerzensgeld oder andere Erstattungen. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wenn sich die Ankunft am Ziel nach einem turbulenten Flug deutlich verspätet, rechtfertigt das keine Schmerzensgeldzahlung.
Das gelte auch dann, wenn die Maschine zunächst zwischengelandet ist und die Passagiere mehrere Stunden auf den Weiterflug warten mussten, entschied das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S44/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell». ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – kein Schmerzensgeld..." lesen

Hotelbuchungen - Schadenersatz bei Reisemangel: Für Reisemängel in 




