Reiserecht – Buchungen Hotel: Reiseveranstalter müssen Schadenersatz und Schmerzenzgeld bei Reisemangel zahlen
Freitag, 5. März, 2010
Hotelbuchungen – Schadenersatz bei Reisemangel: Für Reisemängel in Hotels müssen Reiseveranstalter haften – aber auch Hotelgäste haben Pflichten. Hamm/München (dpa/tmn) – Ein Reiseveranstalter muss Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen, wenn ein Gast über eine Stufe vor dem Hotelzimmer stürzt. Allerdings hat der Betroffene in solchen Fällen regelmäßig ein Mitverschulden.
Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden (Az.: 9 U 192/08), berichtet die Fachzeitschrift «NJW- Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» (Heft 2/2010). Das Gericht gab der Schmerzensgeld- und Schadenersatzklage eines Hotelgastes damit nur zum Teil statt. In dem Fall war eine Frau über eine etwa fünf Zentimeter hohe Stufe zwischen dem Zimmerflur und dem Hotelzimmer gestürzt. Sie machte geltend, die Stufe sei nicht hinreichend kenntlich gemacht worden. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Buchungen Hotel:..." lesen
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Reiserecht und Passagierrechte während des Lufthansa Pilotenstreiks: Wichtige Tipps für Fluggäste zu Schadenersatz, Umbuchungen und Stornierungen. Was können Verbraucher beim Lufthansa-Streik tun? Frankfurt/Main (dpa) – Vom Pilotenstreik bei der Lufthansa sind voraussichtlich jeden Tag zehntausende Passagiere betroffen. Sie müssen eine Reihe von Dingen beachten, um doch noch an ihr Ziel zu kommen oder wenigstens ihr Geld zurückzuerhalten.
Reiserecht bei Sicherheitskontrollen: Wertvolle Gegenstände bei Kontrollen immer vorschriftsmässig aufbewahren oder Reisende bitten, beim scannen mitzuschauen. Sonst droht Verlust des Anspruchs auf Schadenersatz. Wertgegenstände wie Schmuck oder Uhren gehören während der Flughafen-Sicherheitskontrolle ins Handgepäck oder in die Jackentasche. Wenn das nicht möglich ist, sollten Reisende zumindest darauf achten, dass ein Mitreisender sieht, was in die Kästen auf dem Förderband zum Röntgengerät gelegt wird.
Reiserecht bei Schiffsreisen in der EU: Reisende in der Europäischen Union erhalten mehr Entschädigungen bei Verzögerungen und Ausfällen von Verbindungen während ihren Reisen. Schiffsreisende in der EU erhalten mehr Rechte: Die Verkehrsminister der 27 Mitgliedstaaten verständigten sich am letzten Freitag in Luxemburg darauf, Reedereien bei großen Verspätungen oder dem Ausfall von Verbindungen zu einer Entschädigung zu verpflichten. Das Gesetz muss nun noch vom EU-Parlament bestätigt werden.
Pauschale von Fluggesellschaften bei Rückbelastungen von Zahlungen unzulässig: Urteil Bundesgerichtshof gegen Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschrift von Euro 50,00 pro Buchung. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Luftverkehrsunternehmen keine Pauschale in Höhe von 50 Euro für Rücklastschrift beanspruchen können. Der Xa-Zivilsenat hat am 17.Septenber über die Klage einer Verbraucherzentrale gegen ein Luftverkehrsunternehmen entschieden, mit der die Unterlassung der Verwendung einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt wurde.
Rechtskräftiges Gerichtsurteil: Fluggesellschaften müssen Kunden eine Frist setzen, bevor nicht rechtzeitig bezahlte Flugtickets storniert werden dürfen. Gerichtsurteil (Az.: 8 O 400/08): Ein Germanwings-Kunde hatte im Internet mehrere Tickets nach Korfu gebucht und mit Kreditkarte bezahlt. Aus ungeklärten Gründen kam die Bezahlung nicht zustande. Die Fluggesellschaft stornierte den Flug, wovon der Kunde jedoch erst am Abflugtag am Schalter erfuhr. Er musste daraufhin mit einer anderen Gesellschaft zu einem deutlich höheren Preis fliegen. Das Landgericht sprach ihm Schadensersatz zu.
Mehr Fahrgastrechte für Bahnkunden: Einheitliches Entschädigungsverfahren für Bahnkunden – Fahrgastrechte-Gesetz ab 29. Juli in Kraft. Ein neues Fahrgastrechteformular und Servicecenter regeln unternehmensübergreifend Abwicklung der Entschädigungsansprüche. Unabhängige Schlichtungsstelle gegründet.
Kurzfristige Reisestornierungen ohne gleichwertigem Ersatz strafbar: BundesForum Kinder- und Jugendreisen fordert gleiches Recht für Reisende – Kurzfristige Reise-Absagen rechtswidrig. Wenn Reiseveranstalter kurzfristig Reisen stornieren, muss den Kunden ein gleichwertiges Ersatzangebot geboten werden. Kurzfristige Stornierungen durch Reiseveranstalter wegen zu geringer Teilnehmerzahlen sind ohne gleichzeitiges Ersatzangebot illegal. Laut BundesForum Kinder- und Jugendreisen müssen Veranstalter dem Kunden Ersatz bieten, wenn seine Reise nicht stattfinden kann. In den letzten Wochen häuften sich Berichte von Reiseveranstaltern, die in letzter Minute Reisen absagten und keine adäquaten Alternativen anbieten konnten.
Gerichtsurteil Flugausfälle: Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Fluggäste, Entschädigung für annullierte Flüge leichter einzuklagen – Gerichtsurteil zur Stärkung der Fluggastrechte. Wenn Flüge in ein anderes EU-Land ausfallen, können Passagiere jetzt frei entscheiden, ob sie ihre Schadenersatzansprüche am Abflugs- oder am Landeort durchsetzen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Fluggäste nun bei einem Flug innerhalb der EU ihre Klage auf Ausgleichzahlung im Falle einer Annullierung beim Gericht des Abflugortes oder dem des Ankunftsortes erheben. Je nach Entfernung können die Passagiere bis zu 600 Euro für die Annullierung und die daraus entstandenen Unannehmlichkeiten verlangen. Bisher war ungeklärt, wo man klagen konnte, was viele Flugpassagiere daran hinderte, ihre Rechte durchzusetzen.
Fluggastrechte: Gerichtsurteil – bei Ausfall des Fluges muss Airline Kosten für Hotelübernachtung übernehmen. Geschäftsreisende und Privatreisende, die aufgrund eines Flugausfalls erst am nächsten Tag weiterreisen können, steht neben einer Ausgleichszahlung durch die Airline auch eine kostenlose Übernachtung im Hotel zu. Das entschied kürzlich ein Richter am Amtsgericht Dortmund.
Urlaubsreisen nach Thailand: Urlauber erhalten keinen Schadenersatz für Thailand-Reisen: Das Auswärtige Amt rät derzeit von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Thailand ab! Die innenpolitische Lage sei unsicher, eine Eskalation könne nicht ausgeschlossen werden. Mit einer Reisewarnung des Auswertiges Amtes könnten alle, die eine Reise nach Thailand gebucht haben, diese kostenlos stornieren. Reisende, die sich schon in Thailand befinden haben laut ARAG Experten aber kaum Aussicht auf Entschädigung, da es sich bei den derzeitigen Vorgängen in Thailand um höhere Gewalt handelt.
Krank auf Reisen: Was tun, wenn die Versicherung Transport und Kosten für den Rückflug verweigert. Obwohl er an hohem Fieber und Reizhusten erkrankt war, musste ein Urlauber in den USA seine Rückreise selbst organisieren. Denn seine Krankenversicherung sprang nicht ein. Jetzt bekommt der Mann für seine Strapazen ein Schmerzensgeld.
Reiserecht Pauschalreisen: Passagierrechte – für Flugverspätungen müssen die Airlines haften und nicht die Reiseveranstalter. Der Bundesgerichtshof wies damit die Klage eines Urlaubers ab, der aus Frust noch vor seinem Ziel Island seine Studienreise abgebrochen hatte.






