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Stichwort ‘Rückerstattung’

Recht auf Reisen: Flugausfälle und Zugverspätungen – wann haben Reisende Anspruch auf Entschädigung ?

Freitag, 10. Dezember, 2010

Recht auf EntschädigungenReiserecht - Fluggastrechte und Passagierrechte: Flüge ausgefallen und Züge verspätet. Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften müssen sich auf einen Wintereinbruch vorbereiten. Passagiere haben Entschädigungsanspruch.  Nur bei sogenannter höherer Gewalt gilt diese Regelung nicht. Wichtige Informationen zum aktuellen Thema in folgenden Bericht.

Hannover/Düsseldorf (dpa/tmn) - Bei ausgefallenen Flügen und verspäteten Zügen haben Reisende auch bei Schnee und Eis unter Umständen Anspruch auf Entschädigung.

Nur bei sogenannter höherer Gewalt müssen Reiseveranstalter oder Luftverkehrsunternehmen nicht zahlen. «Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften müssen sich auf einen Wintereinbruch vorbereiten», sagte Paul Degott, Anwalt für Reiserecht, dem dpa-Themendienst. Höhere Gewalt sei durch die Rechtsprechung klar als ein «plötzliches, unerwartetes Ereignis» definiert. ... den ganzen Beitrag "Recht auf Reisen: Flugausfälle..." lesen

Ähnliche Beiträge:

Recht auf Reisen: Bandscheibenvorfall gilt als unerwartet schwere Erkrankung – Reisende erhalten Geld zurück

Freitag, 12. November, 2010

micaronmeerReiserecht - Fluggastrechte und Passagierrechte: ReiseRecht aktuell informiert: Stornierung einer Reise aufgrund eines Bandscheibenvorfalls wird als unerwartet schwere Erkrankung eingestuft. Stornokosten muss Reiserücktritt - Versícherung übernehmen. Koblenz (dpa/tmn) - Ein Bandscheibenvorfall ist im Zusammenhang mit der Absage einer Reise als «unerwartet schwere Erkrankung» zu beurteilen.

Das gilt auch dann, wenn der betroffene Urlauber, der seine Reiserücktrittskosten-Versicherung in Anspruch nehmen will, schon vorher unter Rückenschmerzen gelitten hat. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor, auf das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hinweist (Az.: 10 U 613/09). ... den ganzen Beitrag "Recht auf Reisen: Bandscheibenvorfall..." lesen

Ihre Rechte bei Flugausfall und Umbuchung: EU- Verordnung für Umbuchungen und Stornierungen ausgefallener Flüge

Freitag, 23. April, 2010

Geschaeftsreisen_Rechte bei Flugausfall und UmbuchungGeschäftsreisen - Reiserecht bei Stornierung und Umbuchung von Flügen: Fluggastrechte - wozu bin ich nach der EU-Verordnung 261/04 berechtigt?
Wurde Ihr Flug annuliert, aus welchem Grund auch immer, sieht es die EU-Verordnung 261 vor, dass Sie berechtigt sind zwischen einer der folgenden Möglichkeiten zu wählen:

(a) Volle Rückerstattung - Die Fluggesellschaft gewährt eine volle Rückerstattung Ihrer ungenutzten Flugkosten. (Wenn Sie alternative Verkehrsträger in Anspruch nehmen, wie z.B. Mietwagen, Bahn, Fähren etc. fallen diese nicht unter die EU-Verordnung 261. Daher sollten diese Rückerstattungsforderungen an Ihre Reiseversicherungs-Gesellschaft gerichtet werden, da die Fluggesellschaft keine Erstattung für alternative Reisekosten leisten wird), oder

(b) *Umbuchung, auf den nächsten verfügbaren Flug zum Zielort, oder

(c) Umbuchung, auf einen zukünftigen Flug zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihren Wünschen.

* Wenn Sie die Option (b) wählen, verlangt die EU-Verordnung 261 von der Fluggesellschaft folgende zu erbringende Leistungen:
(i) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit;
(ii) zwei Telefongespräche, Telexnachrichten, Faxnachrichten oder E-Mails;
(iii) angemessene Hotelunterbringung in Fällen, in denen ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig ist;
(iv) angemessene Beförderung zwischen dem Flughafen und der Unterkunft (Hotel oder sonstige Unterkunft).
Klicken Sie hier für die vollständinge EU-Verordnung 261/04 ... den ganzen Beitrag "Ihre Rechte bei Flugausfall..." lesen

ADAC-Vergleich Storno und Erstattung bei Fluggesellschaften: Das Stornieren der Flüge kommt Passagiere meist teuer zu stehen

Donnerstag, 28. Januar, 2010

Flughafen MenschenADAC zum Thema Stornovergleich Airlines. Erstattungen für stornierte Flüge sind für Kunden oft verlustreich. ADAC-Vergleich: Storno kommt Flugreisenden oft teuer zu stehen. München (dpa/tmn) - Die Stornierung eines gebuchten Fluges ist für den Reisenden oft ein herber finanzieller Verlust. Nicht nur der Flugpreis ist oft verloren - auch von den teils viel höheren Nebenkosten zahlen Fluggesellschaften im Schnitt nur 56 Prozent zurück. Das hat der ADAC bei einem Vergleich der Erstattungspraxis von 15 Airlines herausgefunden.

Besonders negativ fielen dabei Billigflieger auf: Ryanair etwa zahlte gar nichts zurück, obwohl dem Kunden zumindest die Flughafensteuern und Luftsicherheitsgebühren zustehen. Mit Erstattungen von mehr als 80 Prozent der Nebenkosten konnten SAS, Spanair, Turkish Airlines, Tuifly und Condor punkten. ... den ganzen Beitrag "ADAC-Vergleich Storno und Erstattung..." lesen

Deutsche Gesellschaft für Reiserecht: Bei Nichtantreten einer Reise dürfen Stornokosten keine 100 Prozent betragen

Freitag, 8. Januar, 2010

ParagraphGeschäftsreisen und Urlaubsreisen stornieren: Reisebüros sind angehalten keine 100 prozentigen Stornogebühren bei Rücktritt einer Reise zu verlangen. Stornokosten für Reiserücktritt dürfen nicht 100 Prozent betragen . Reiseveranstalter dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Stornokosten von 100 Prozent festlegen. Das gilt auch dann, wenn das Unternehmen den kompletten Reisepreis nur einbehalten will, wenn der Gast erst am Reisetag einen Rückzieher macht.

Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 15 O 455/08) weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin. ... den ganzen Beitrag "Deutsche Gesellschaft für Reiserecht:..." lesen


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