Recht auf Reisen: Flugausfälle und Zugverspätungen – wann haben Reisende Anspruch auf Entschädigung ?
Freitag, 10. Dezember, 2010
Reiserecht - Fluggastrechte und Passagierrechte: Flüge ausgefallen und Züge verspätet. Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften müssen sich auf einen Wintereinbruch vorbereiten. Passagiere haben Entschädigungsanspruch. Nur bei sogenannter höherer Gewalt gilt diese Regelung nicht. Wichtige Informationen zum aktuellen Thema in folgenden Bericht.
Hannover/Düsseldorf (dpa/tmn) - Bei ausgefallenen Flügen und verspäteten Zügen haben Reisende auch bei Schnee und Eis unter Umständen Anspruch auf Entschädigung.
Nur bei sogenannter höherer Gewalt müssen Reiseveranstalter oder Luftverkehrsunternehmen nicht zahlen. «Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften müssen sich auf einen Wintereinbruch vorbereiten», sagte Paul Degott, Anwalt für Reiserecht, dem dpa-Themendienst. Höhere Gewalt sei durch die Rechtsprechung klar als ein «plötzliches, unerwartetes Ereignis» definiert. ... den ganzen Beitrag "Recht auf Reisen: Flugausfälle..." lesen


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