Reiserecht bei Online-Kauf: Reisevermittler haften nicht bei Buchung von Flügen und Geschäftsreisen auf einer Buchungsplattform
Freitag, 26. März, 2010
ReiseRecht aktuell und Passagierrechte: Bei Internet Kauf von Flügen und Reisen Bedingungen genau beachten. Vermittler haftet nicht. Erstattung und Ansprüche direkt beim Reiseveranstalter anmelden. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wer auf einer Buchungsplattform Flüge oder Reisen kauft, sollte sich vergewissern, wer die Dienstleistung eigentlich anbietet.
Auch die Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers sollten dann studiert werden. Denn oft treten Online-Plattformen nur als Vermittler auf und bieten keine Reisen im eigenen Namen an. In solchen Fällen können sie bei Problemen mit dem gebuchten Flug oder der Reise nicht haftbar gemacht werden. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht bei Online-Kauf: Reisevermittler..." lesen






