Reiserecht – Buchungen Hotel: Reiseveranstalter müssen Schadenersatz und Schmerzenzgeld bei Reisemangel zahlen
Freitag, 5. März, 2010
Hotelbuchungen – Schadenersatz bei Reisemangel: Für Reisemängel in Hotels müssen Reiseveranstalter haften – aber auch Hotelgäste haben Pflichten. Hamm/München (dpa/tmn) – Ein Reiseveranstalter muss Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen, wenn ein Gast über eine Stufe vor dem Hotelzimmer stürzt. Allerdings hat der Betroffene in solchen Fällen regelmäßig ein Mitverschulden.
Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden (Az.: 9 U 192/08), berichtet die Fachzeitschrift «NJW- Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» (Heft 2/2010). Das Gericht gab der Schmerzensgeld- und Schadenersatzklage eines Hotelgastes damit nur zum Teil statt. In dem Fall war eine Frau über eine etwa fünf Zentimeter hohe Stufe zwischen dem Zimmerflur und dem Hotelzimmer gestürzt. Sie machte geltend, die Stufe sei nicht hinreichend kenntlich gemacht worden. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Buchungen Hotel:..." lesen
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Reiserecht und Einreisebestimmungen: Reise Recht aktuell informiert – Deutsche Reiseveranstalter müssen nicht alle Pass- und Visabestimmugen weltweit kennen. Einreisebestimmungen sind in jedem Land unterschiedlich und ändern sich ständig. Veranstalter muss Ausländern keine Visa-Infos geben Wiesbaden (dpa/tmn) – Reiseveranstalter müssen ausländische Kunden nicht über die Einreisebestimmungen des gebuchten Ziellandes aufklären.
ITB Messe Reisen in Berlin: Die Reisewelt trifft sich vom 10.-14. März auf der grössten Reisemesse der Welt. Bei der weltgrößten Reisemesse ITB in Berlin zeichnet in diesem Jahr trotz der Konjunkturflaute eine stabile Beteiligung ab. Vom 10. bis 14. März präsentieren sich erneut rund 11 000 Aussteller aus mehr als 180 Ländern bei der Internationalen Tourismus-Börse (ITB), wie die Messe am Donnerstag mitteilte.
Reisen zur Fußball-WM 2010 nach Südafrika: Ab jetzt Hotels, Flüge, WM-Tickets und komplete Pakete buchen. Fußball-WM im Paket: Alle Angebote sind jetzt da. Gut vier Monate vor dem ersten WM-Spiel beginnt für viele Fußballfans jetzt die heiße Phase auf dem Weg nach Südafrika. Mit Dertour bringt am Freitag (5. Februar) der vierte vom Weltfußballverband FIFA lizenzierte deutsche Reiseveranstalter seinen Katalog auf den Markt.
Tipp Urlaubsreisen buchen: Veranstalter Schmetterling mit zwei Reisespecials Disneyland Paris im 4-Sterne-Hotel Magic Circus Hotel und Kururlaub Ungarn im 4-Sterne-Plus-Hotel MENDAN THERMAL HOTEL in Zalakaros. Auch Geschäftsreisende müssen einmal ausspannen oder sich mit ihrer Familie ein besonderes Erlebnis gönnen.
Geschäftsreisen und Urlaubsreisen stornieren: Reisebüros sind angehalten keine 100 prozentigen Stornogebühren bei Rücktritt einer Reise zu verlangen. Stornokosten für Reiserücktritt dürfen nicht 100 Prozent betragen . Reiseveranstalter dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Stornokosten von 100 Prozent festlegen. Das gilt auch dann, wenn das Unternehmen den kompletten Reisepreis nur einbehalten will, wenn der Gast erst am Reisetag einen Rückzieher macht.
Urlaub mit Air Marin buchen: Reisekonzern Thomas Cook bringt «dynamischen Veranstalter» Air Marin zurück auf den Markt. Oberursel (dpa/tmn) – Nach gut sechs Jahren Pause kehrt die Urlaubsmarke Air Marin zurück. Der Reisekonzern Thomas Cook bringt unter diesem Namen einen neuen «dynamischen Veranstalter» auf den Markt, bei dem Touristen vor allem Flüge und Hotels buchen können.
Reisebüro und Beratung: Veranstalter haften für fehlerhafte und falsche Informationen von Reisebüro-Mitarbeitern. Urlauber müssen sich darauf verlassen können, dass die Auskünfte von Reisebüro-Mitarbeitern stimmen. Vertraut ein Kunde zum Beispiel auf fehlerhafte Angaben zu den Abfertigungszeiten am Flughafen, dann muss der Reiseveranstalter dafür haften, wenn deswegen eine Reise nicht angetreten werden kann.
Passagierrechte und Reiserecht: Reiseveranstalter müssen bei Direktbuchung auf Visumspflicht hinweisen. Münster (dpa/tmn) – Reiseveranstalter müssen ihre Kunden bei der Buchung von Auslandsreisen ungefragt über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes informieren. Das gilt zumindest dann, wenn der Tourist nicht über ein Reisebüro, sondern direkt beim Veranstalter bucht und daher mit einem gewissen Informationsdefizit zu rechnen ist. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Münster (Az.: 8 S 131/08) weist die in München erscheinende Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» hin (Heft 20/2009).
Aktien-Übernahme von Tui Travel an Air Berlin: Tui Travel kauft sich bei Air Berlin ein. London (dpa) – Der weltgrößte Reiseveranstalter Tui Travel erwirbt für rund 33,5 Millionen Euro wie geplant 9,9 Prozent an der Fluggesellschaft Air Berlin. Die Leibniz-Service GmbH, eine Tochter von Tui Travel, erwerbe knapp 8,5 Millionen neue Aktien, teilte Air Berlin am Mittwochabend mit. Die Ausgabe der Aktien und die Börsenzulassung seien noch in diesem Monat geplant. Die Leibniz-Service GmbH werde die Beteiligung im Laufe der nächsten Jahre planmäßig verringern und der Muttergesellschaft Tui übertragen.
Kurzfristige Reisestornierungen ohne gleichwertigem Ersatz strafbar: BundesForum Kinder- und Jugendreisen fordert gleiches Recht für Reisende – Kurzfristige Reise-Absagen rechtswidrig. Wenn Reiseveranstalter kurzfristig Reisen stornieren, muss den Kunden ein gleichwertiges Ersatzangebot geboten werden. Kurzfristige Stornierungen durch Reiseveranstalter wegen zu geringer Teilnehmerzahlen sind ohne gleichzeitiges Ersatzangebot illegal. Laut BundesForum Kinder- und Jugendreisen müssen Veranstalter dem Kunden Ersatz bieten, wenn seine Reise nicht stattfinden kann. In den letzten Wochen häuften sich Berichte von Reiseveranstaltern, die in letzter Minute Reisen absagten und keine adäquaten Alternativen anbieten konnten.
Reiserecht und Urlaubsreisen: Bundesgerichtshof (BGH) stärkt Rechte von Urlaubern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Urlaubern gegenüber Reiseveranstaltern gestärkt. Eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Reisemängeln durch den Veranstalter ist unwirksam, entschied der BGH. Außerdem müssen Reisenden die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Reiseunternehmens ausgehändigt werden. Die Möglichkeit, diese in einem im Büro ausliegenden Katalog zu studieren, reiche nicht aus.
Sommerfluplan bei Air Berlin und Condor reduziert: Weniger Nachfrage für Flüge nach Varadero, Mombasa, Miami, For Myers, Bangkok, Kapstadt, Samana und Punta Cana bei Air Berlin – Ausdünnung des Fluplans bei Condor für Flüge nach Las Vegas, Vancouver, Punta Cana, Varadero sowie nach Mombasa und Sansibar.
Pauschalreisen und Veranstalterbuchungen: 100 Prozent des Reisepreises als Stornogebühr können gerechtfertigt sein. Die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden berichtet in der Fachzeitschrift “ReiseRecht aktuell” über ein Urteil des Amtsgericht Heiligenstadt, dass eine pauschale Gebühr von 100 Prozent des Preises bei der Stornierung einer Kreuzfahrt als gerechtfertigt befand (Az.: 3 C 421/07).






