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News, Tipps und Hinweise für Geschäftsreisen und Urlaubreisen
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Stichwort ‘Reiserücktritt’

Geschäftsreisen weltweit: Androhender Hurrikan rechtfertigt wahrscheinlich einen Reiserücktritt

Dienstag, 23. August, 2011

Androhender_Hurrikan_rechtfertigt_wahscheinlich_einen_ReiserücktrittReisen und Flüge zu Zielen mit Hurrikan-Gefahr: Auf den Bahamas, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen US-Bundesstaaten ist generell von Juni bis November Hurrikan-Saison. Droht ein Hurrikan sind Geschäftreisende und Urlauber möglicherweise zum kostenlosen Rücktritt der gebuchten Reise berechtigt. Wahrscheinlichkeit von eins zu vier für das Eintreffen eines Hurrikans reicht aus. Düsseldorf (dpa/tmn) - Droht ein Hurrikan im Urlaubsgebiet, kann das zum kostenlosen Rücktritt von einer gebuchten Reise berechtigen.

Grundsätzlich sei das immer möglich, wenn eine Reise wegen unvorhersehbarer höherer Gewalt erheblich beeinträchtigt wird, sagte Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dem dpa-Themendienst. Urlauber könnten sich dabei auf den Paragrafen 651j im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) berufen, erläuterte die Reiserechtsexpertin. ... den ganzen Beitrag "Geschäftsreisen weltweit: Androhender Hurrikan..." lesen

Reiserecht – unvorteilhafte Reisezeiten: Unkomfortable Reisezeit rechtfertigt keinen Rücktritt

Freitag, 8. Juli, 2011

Unkomfortable_Reisezeit_rechtfertigt_keinen_RücktrittPassagierrechte und Fluggastrechte: Bei einer Buchung sollten Geschäftsreisende und Urlauber gleich die gewünschte Reisezeit angeben, den unkomfortable Zeiten rechtfertigen keinen Reiserücktritt. Bei Stornierungen haben Passagiere keinen Anspruch auf Schadenersatz. München (dpa/tmn) - Bei einer Pauschalreise sollten Kunden verbindliche Reisezeiten vereinbaren.

Andernfalls müssen sie damit rechnen, dass die Anreise in der Nacht stattfindet. Einen Rücktritt von der Reise rechtfertigt eine unkomfortable Reisezeit jedenfalls nicht, entschied das Amtsgericht München, wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt (AZ: 173 C 23180/10). ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – unvorteilhafte Reisezeiten:..." lesen

Reiserecht – Stornierungen bei Grunderkrankung: Chronische Erkrankung rechtfertigt keinen Anspruch auf Erstattung der Stornokosten

Dienstag, 17. Mai, 2011

Reiserecht_Stornierungen_bei_GrunderkrankungPassagierrechte und Fluggastrechte: Geschäftsreisende und Urlauber mit Grunderkrankungen erhalten keine volle Erstattung der Stornokosten bei Reiserücktritt. Versicherungen müssen nicht die ganzen Stornogebühren übernehmen. München (dpa/tmn) - Eine Reiserücktrittversicherung übernimmt nicht autmatisch die vollen Stornokosten, wenn der Versicherte wegen einer Grunderkrankung wie Epilepsie nicht reisen kann.

So entschied das Amtsgericht München. Der Betroffene habe gewusst, dass er durch seine Erkrankung immer wieder beeinträchtigt werden könne, argumentierte das Gericht (Az.: 281 C 8097/10). Das Urteil ist rechtskräftig. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Stornierungen bei..." lesen

Reiserecht – Reiserücktritt bei Krankheitsschub: Akuter Krankheitsschub rechtfertigt keinen Reiserücktritt – Kunden erhalten kein Geld zurück

Montag, 16. Mai, 2011

Reiserecht_Reiserücktritt_bei_KrnakheitsschubFluggastrechte und Passagierrechte: Krankheitsschub ist kein Grund für Stornierung der Reise. Reiserücktrittsversicherung muss keine Erstattung übernehmen. Kunden müssen Stornierungskosten selbst tragen. Münster (dpa/tmn) - Ein Krankheitsschub rechtfertigt es nicht, kostenlos von einer gebuchten Reise zurückzutreten. Das gilt zumindest, wenn Kunden die Krankheit schon beim Buchen hatten.

Sie müssen in solchen Fällen die Stornierungskosten selbst tragen und bekommen sie nicht von einer Reiserücktrittsversicherung erstattet. Das berichtet die Fachzeitschrift «recht und schaden» (Heft 4/2011) unter Berufung auf einen Beschluss des Landgerichts Münster (Az.: 15 S 19/09). ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Reiserücktritt bei..." lesen

Reiserecht – Reiserücktritt: Massgeblich genannter Grund muss Hauptursache für Absage sein

Freitag, 18. Februar, 2011

Reiserecht_ReiserücktrittFluggastrechte und Passagierrechte: Maßgeblicher Grund muss die Ursache für einen Reiserückrtitt sein.  Sonst müssen Stornogebühren bezahlt werden. Neumünster (dpa/tmn) - Der für den Rücktritt von einer Veranstalterreise angegebene Grund muss die  Hauptursache für die Absage sein.

Anderenfalls werden Stornogebühren fällig. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Neumünster hervor, über das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet (Az.: 31 C 750/09). ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Reiserücktritt: Massgeblich..." lesen

Recht auf Reisen – Änderung Flugzeiten: Verlängerte Anreise durch Änderung der Flugzeit rechtfertigt Reiserücktritt

Freitag, 26. November, 2010

Fluggastrechte_ Aenderung_FlugzeitenReiserecht - Fluggastrechte und Passagierrechte: Reiserecht aktuell informiert. Erheblich verlängerte Flugzeit durch vorverlegte Abflüge berechtigen Kunden zum Rücktritt vom Reisevertrag. Stornokosten müssen nicht bezahlt werden. Wiesbaden (dpa/tmn) - Verlängert sich die Anreise durch Änderungen der Flugzeiten erheblich, hat der Kunde das Recht, von der Buchung seiner Urlaubsreise zurückzutreten.

Das gilt besonders dann, wenn der Abflugtermin so vorverlegt wurde, dass der Fluggast eine Nacht früher zum Abflughafen kommen müsste. Stornokosten muss er in diesem Fall nicht bezahlen, entschied das Amtsgericht München (Az.: 212 C 1623/09). Das berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell». ... den ganzen Beitrag "Recht auf Reisen –..." lesen

Recht auf Reiserücktritt: Erhebliche Änderung der Flugzeit erlaubt kostenlose Stornierung der Reise

Freitag, 4. Juni, 2010

RechtReiserecht und Passagierrechte: Gesamtflugzeit deutlich verfrüht oder verspätet ist wesentliche Änderung der Reiseleistung. Kunden dürfen kostenfrei stornieren. München/Wiesbaden (dpa/tmn) - Wenn sich für Urlauber die Anreise durch eine Änderung der Flugzeit erheblich ändert, haben sie das Recht, von ihrer Buchung zurückzutreten.

Das gilt besonders dann, wenn der Abflugtermin so vorverlegt wurde, dass der Fluggast eine Nacht früher zum Abflughafen kommen müsste. Stornokosten muss er in diesem Fall nicht bezahlen, entschied das Amtsgericht München (Az.:212 C 1623/09). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell». ... den ganzen Beitrag "Recht auf Reiserücktritt: Erhebliche..." lesen


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