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News, Tipps und Hinweise für Geschäftsreisen und Urlaubreisen
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Stichwort ‘Reiserechte’

Recht auf Reisen: Geschlossene Flugzeugtür muss für verspätete Passagiere nicht geöffnet werden

Freitag, 23. April, 2010

RechtPassagierrechte und Fluggastrechte: ReiseRecht aktuell informiert - Flugbegleiter müssen keine Türen öffnen. Kunden haben keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung wenn vertretbare Gründe für Nichtbeförderung vorliegen. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Eine bereits geschlossene Flugzeugtür muss für spät zum Abflug erscheinende Passagiere nicht noch einmal geöffnet werden.

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden (Az.: 16 U 18/08), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell». Im verhandelten Fall ging es um die Reise einer Familie nach Südafrika. Wegen eines verspäteten Zubringerflugs aus Hamburg waren die Eltern und ihre Kinder ohnehin zeitlich knapp zum Umsteigen in Frankfurt eingetroffen. ... den ganzen Beitrag "Recht auf Reisen: Geschlossene..." lesen

Rechte bei Flugannullierungen: BGH prüft Fluggastrechte bei annullierten Flügen

Donnerstag, 25. März, 2010

Bundesgerichtshof BGHAnsprüche und Rechte bei Annullierungen: Reiserecht - Bundesgerichtshof überprüft Passagierrechte für Ersatzleistungen bei Annullierung von Flügen. Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft seit Donnerstag, welche Ansprüche Passagiere haben, deren Flug annulliert wurde.

Der Kläger fordert neben der pauschalen Ausgleichszahlung, die die Fluggastrechteverordnung vorsieht, Schadenersatz für einen Ersatzflug - insgesamt rund 1400 Euro. Er hatte im Oktober 2007 für sich und seine Ehefrau einen Rückflug von Spanien nach Deutschland gebucht, nachdem ein Billigflieger seinen gebuchten Flug wegen Nebels gestrichen hatte. Als Ersatz war dem Paar ein Flug am übernächsten Tag angeboten worden. ... den ganzen Beitrag "Rechte bei Flugannullierungen: BGH..." lesen

Tipp Reisen und Versicherungen: Reiserücktrittsversicherung bei teuren Reisen unbedingt abschliessen

Donnerstag, 4. Februar, 2010

ParagraphStornokosten und Erstattung bei Reiserücktrittsversicherungen:: Bei Krankheitsfällen zahlt die Versicherung. Wichtige Tipps zur Leistung der Rücktrittsversicherungen. Geld zurück bei Krankheit: Das leisten Reiserücktrittsversicherungen Potsdam/Berlin (dpa/tmn) - Der Traum vom Sommerurlaub ist angesichts von Schnee und Eis besonders süß. Schon seit dem vergangenen Jahr buchen Eifrige, die sich außerdem den Rabatt für frühe Vögel sichern wollen.

Die Reiserücktrittspolice schließen sie am besten gleich mit ab, wenn es sich um eine teure Tour handelt. Denn kurz vor dem Kofferpacken ist ein Abschluss oft nicht mehr möglich. Zum Grundkatalog der Leistungsfälle von Rücktrittsversicherung zählen Erkrankungen. Wenn unerwartet ein Reiseteilnehmer oder einer seiner nahen Angehörigen erkrankt oder einen Unfall hat, springt diese Versicherung ein, erklärt Sylvia Schönke von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam.

Sie zahle in der Regel für alle Familienmitglieder, die die Reise dann nicht antreten können. Das gelte zumindest dann, wenn die Reise zusammen gebucht wurde. ... den ganzen Beitrag "Tipp Reisen und Versicherungen:..." lesen

Reisen und Mängel: Reklamationen bei Reisemängeln immer fristgerecht melden – sonst entfällt die Preisminderung

Freitag, 29. Januar, 2010

micaronmeerReisemängel, Geschäftsreisen und Urlaubsreisen : Preisminderung wird nur bei fristgerechter Meldung an das Reisebüro oder den Veranstalter erstattet. Reklamationen: Formale Fallstricke bei Reisepreisminderung. München/Oldenburg (dpa/tmn) - Urlauber, die Mängel reklamieren wollen, müssen dies binnen eines Monats nach ihrer Rückkehr tun. Wer Reisemängel erst einmal der Reiseleitung am Urlaubsort mitteilt, eine fristgerechte Erklärung an das Reisebüro oder den Veranstalter nach Rückkehr aber versäumt, hat keine Erstattungsansprüche.

Das gilt auch dann, wenn die beklagten Punkte eigentlich eine Preisminderung gerechtfertigt hätten. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 262 C 8763/09) weist die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hin. Wer eine Preisminderung oder Schadenersatz einfordert, sollte außerdem immer klar zum Ausdruck bringen, dass dies aufgrund der Mängel geschieht. ... den ganzen Beitrag "Reisen und Mängel: Reklamationen..." lesen

Deutsche Gesellschaft für Reiserecht: Bei Nichtantreten einer Reise dürfen Stornokosten keine 100 Prozent betragen

Freitag, 8. Januar, 2010

ParagraphGeschäftsreisen und Urlaubsreisen stornieren: Reisebüros sind angehalten keine 100 prozentigen Stornogebühren bei Rücktritt einer Reise zu verlangen. Stornokosten für Reiserücktritt dürfen nicht 100 Prozent betragen . Reiseveranstalter dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Stornokosten von 100 Prozent festlegen. Das gilt auch dann, wenn das Unternehmen den kompletten Reisepreis nur einbehalten will, wenn der Gast erst am Reisetag einen Rückzieher macht.

Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 15 O 455/08) weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin. ... den ganzen Beitrag "Deutsche Gesellschaft für Reiserecht:..." lesen


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