Recht auf Reisen: Geschlossene Flugzeugtür muss für verspätete Passagiere nicht geöffnet werden
Freitag, 23. April, 2010
Passagierrechte und Fluggastrechte: ReiseRecht aktuell informiert - Flugbegleiter müssen keine Türen öffnen. Kunden haben keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung wenn vertretbare Gründe für Nichtbeförderung vorliegen. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Eine bereits geschlossene Flugzeugtür muss für spät zum Abflug erscheinende Passagiere nicht noch einmal geöffnet werden.
Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden (Az.: 16 U 18/08), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell». Im verhandelten Fall ging es um die Reise einer Familie nach Südafrika. Wegen eines verspäteten Zubringerflugs aus Hamburg waren die Eltern und ihre Kinder ohnehin zeitlich knapp zum Umsteigen in Frankfurt eingetroffen. ... den ganzen Beitrag "Recht auf Reisen: Geschlossene..." lesen

Ansprüche und Rechte bei Annullierungen: Reiserecht - Bundesgerichtshof überprüft
Reisemängel, 




