Reiserecht – Schadenersatz bei Ersatzhotel: Ersatzunterkunft 50 Kilometer entfernt – Anspruch auf Entschädigung
Freitag, 23. September, 2011
Hotels und Urlaubsreisen buchen: Gebuchtes Hotel ist nicht verfügbar. Geschäftsreisende oder Urlauber haben Anspruch auf Schadenersatz, wenn Sie ein 50 Kilometer entferntes Ersatzhotel nicht annehmen. Bad Homburg (dpa/tmn) - Urlauber müssen ein Ersatzhotel 50 Kilometer vom gebuchten Hotel nicht akzeptieren.
Wenn sie ablehnen, dort ihren Urlaub zu verbringen, haben sie Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises sowie auf Schadenersatz. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Schadenersatz bei..." lesen


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