Reiserecht – Buchungen Hotel: Reiseveranstalter müssen Schadenersatz und Schmerzenzgeld bei Reisemangel zahlen
Freitag, 5. März, 2010
Hotelbuchungen – Schadenersatz bei Reisemangel: Für Reisemängel in Hotels müssen Reiseveranstalter haften – aber auch Hotelgäste haben Pflichten. Hamm/München (dpa/tmn) – Ein Reiseveranstalter muss Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen, wenn ein Gast über eine Stufe vor dem Hotelzimmer stürzt. Allerdings hat der Betroffene in solchen Fällen regelmäßig ein Mitverschulden.
Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden (Az.: 9 U 192/08), berichtet die Fachzeitschrift «NJW- Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» (Heft 2/2010). Das Gericht gab der Schmerzensgeld- und Schadenersatzklage eines Hotelgastes damit nur zum Teil statt. In dem Fall war eine Frau über eine etwa fünf Zentimeter hohe Stufe zwischen dem Zimmerflur und dem Hotelzimmer gestürzt. Sie machte geltend, die Stufe sei nicht hinreichend kenntlich gemacht worden. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Buchungen Hotel:..." lesen
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Reiserecht – Geschäftsreisen per Flug und Bahn: Reisende erhalten für Flug und Bahnausfälle keine finanzielle Erstattung – Naturkatastrophen sind höhere Gewalt. Berlin (dpa/tmn) – Kein Geld zurück wegen Orkantief «Xynthia»: Die Deutsche Bahn und Fluggesellschaften sind aus Expertensicht nicht dazu verpflichtet, Kunden nach den massiven Störungen am Wochenende zu entschädigen.
Reiserecht und Einreisebestimmungen: Reise Recht aktuell informiert – Deutsche Reiseveranstalter müssen nicht alle Pass- und Visabestimmugen weltweit kennen. Einreisebestimmungen sind in jedem Land unterschiedlich und ändern sich ständig. Veranstalter muss Ausländern keine Visa-Infos geben Wiesbaden (dpa/tmn) – Reiseveranstalter müssen ausländische Kunden nicht über die Einreisebestimmungen des gebuchten Ziellandes aufklären.
Reiserecht und Passagierrechte während des Lufthansa Pilotenstreiks: Wichtige Tipps für Fluggäste zu Schadenersatz, Umbuchungen und Stornierungen. Was können Verbraucher beim Lufthansa-Streik tun? Frankfurt/Main (dpa) – Vom Pilotenstreik bei der Lufthansa sind voraussichtlich jeden Tag zehntausende Passagiere betroffen. Sie müssen eine Reihe von Dingen beachten, um doch noch an ihr Ziel zu kommen oder wenigstens ihr Geld zurückzuerhalten.
Pilotenstreik und Passagierrechte bei Lufthansa: Rechte, die Kunden vor und während des Lufthansa-Streiks geltend machen können. Streik bei Lufthansa: Diese Rechte haben Passagiere. Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Der angekündigte Pilotenstreik bei der Lufthansa führt bei den Passagieren zu Verunsicherung: «Was kann ich mit meinem Ticket während des Streiks anfangen?», werden sich viele jetzt fragen.
Reiserecht bei Sicherheitskontrollen: Wertvolle Gegenstände bei Kontrollen immer vorschriftsmässig aufbewahren oder Reisende bitten, beim scannen mitzuschauen. Sonst droht Verlust des Anspruchs auf Schadenersatz. Wertgegenstände wie Schmuck oder Uhren gehören während der Flughafen-Sicherheitskontrolle ins Handgepäck oder in die Jackentasche. Wenn das nicht möglich ist, sollten Reisende zumindest darauf achten, dass ein Mitreisender sieht, was in die Kästen auf dem Förderband zum Röntgengerät gelegt wird.
Steuerlicher Abzug bei Reisekosten für Geschäftsreisen: Beschluss vom Bundesfinanzhof – Ausgaben für Geschäftsreisen können nun besser anteilig geltend gemacht werden, unabhängig von der Höhe des privaten Anteils bei der Geschäftsreise.
Meilenprogramme Geschäftsreisen und Flüge: Airlines dürfen gesammelte Bonusmeilen bei Flugprämien für Geschäftsreisende und Vielflieger nicht einfach streichen – Urteil des Bundesgerichtshofs. Bei einem Flugprämienprogramm konnten Reisende eine flugstreckenabhängige Anzahl von Bonuspunkten sammeln und innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Flug gegen Prämientickets einlösen. Das Flugunternehmen behielt sich in den Teilnahmebedingungen das Recht vor, das Programm jederzeit einzustellen.
Stornokosten und Erstattung bei Reiserücktrittsversicherungen:: Bei Krankheitsfällen zahlt die Versicherung. Wichtige Tipps zur Leistung der Rücktrittsversicherungen. Geld zurück bei Krankheit: Das leisten Reiserücktrittsversicherungen Potsdam/Berlin (dpa/tmn) – Der Traum vom Sommerurlaub ist angesichts von Schnee und Eis besonders süß. Schon seit dem vergangenen Jahr buchen Eifrige, die sich außerdem den Rabatt für frühe Vögel sichern wollen.
Geschäftsreisen und Fahrgastrechte: Fahrgäste der DB bekommen für Zugverspätungen 25 Prozent und sogar 50 Prozent erstattet. In Deutschland wird Ende Juli 2010 die neue Regel für Fahrgastrechte mit der Deutschen Bahn in der gesamten EU eingeführt. Bahnreisende erhalten für ein bis zwei Stunden Verspätung der Züge 25 Prozent Erstattung vom Fahrpreis.
Reisebüro und Beratung: Veranstalter haften für fehlerhafte und falsche Informationen von Reisebüro-Mitarbeitern. Urlauber müssen sich darauf verlassen können, dass die Auskünfte von Reisebüro-Mitarbeitern stimmen. Vertraut ein Kunde zum Beispiel auf fehlerhafte Angaben zu den Abfertigungszeiten am Flughafen, dann muss der Reiseveranstalter dafür haften, wenn deswegen eine Reise nicht angetreten werden kann.
Insolvenz bei Airlines: Rücktransporte und Schadenersatz – EU Kommission soll mehr Schutz für Fluggäste bei insolventen Fluggesellschaften fordern. Fluggäste sollen vor Konkurs der Fluglinie geschützt werden. Die Europäische Kommission muss bis Juli nächsten Jahres einen Gesetzesvorschlag vorlegen, der Rücktransporte und Schadensersatz für Flugreisende einer insolventen Fluglinie vorsieht. Dies forderte das EU-Parlament in einer am 25. November verabschiedeten Resolution. “Gerade aus einem Fall wie mit der Fluggesellschaft Sky Europe, bei dem Tausende Reisende aufgrund des Konkurses der Fluggesellschaft nicht mehr befördert werden konnten, muss die Politik lernen und den Bürger besser schützen”, erklärte der stellvertretende Koordinator im Verkehrsausschuss des EU-Parlaments, Werner Kuhn (EVP/CDU).
Passagierrechte und Reiserecht: Reiseveranstalter müssen bei Direktbuchung auf Visumspflicht hinweisen. Münster (dpa/tmn) – Reiseveranstalter müssen ihre Kunden bei der Buchung von Auslandsreisen ungefragt über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes informieren. Das gilt zumindest dann, wenn der Tourist nicht über ein Reisebüro, sondern direkt beim Veranstalter bucht und daher mit einem gewissen Informationsdefizit zu rechnen ist. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Münster (Az.: 8 S 131/08) weist die in München erscheinende Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» hin (Heft 20/2009).






