Reiserecht – Loggia statt Balkon und andere Mängel: Balkon gebucht, nur Loggia erhalten – Kunden erhalten Geld zurück
Freitag, 15. April, 2011
Reiserecht - Hotelbuchungen und Mängel in Hotelzimmern: Veranstalter muss Hotelgästen zehn Prozent vom Reisepreis für nicht vorhandenen Balkon erstatten. Für andere Mängel bekommen Gäste ebenfalls eine Reisepreisminderung. Einzelheiten im folgenden Bericht. Bad Homburg (dpa/tmn) - Pauschalurlauber müssen es nicht dulden, wenn statt des im Katalog versprochenen Balkons nur eine Loggia mit Fenstern zum Hotelzimmer gehört.
In einem konkreten Fall sprach das Amtsgericht Bad Homburg den klagenden Urlaubern eine Minderung des Reisepreises von zehn Prozent zu (Az.: 2 C 2776/08 [18]). Der Veranstalter hatte den Gästen einen offenen Balkon versprochen, tatsächlich ließen sich die Loggia-Fenster nur 40 Zentimeter weit öffnen. Obendrein waren die Fensterscheiben noch blind. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Loggia statt..." lesen






