Reiserecht – fehlendes Bett im Hotel: Couch statt Bett – Anspruch nur auf 30 Prozent Schadenersatz
Freitag, 11. November, 2011
Reisen und Hotels: Steht kein Bett sondern nur eine Couch im Hotel, ist das ein Reisemangel. Kein Anspruch auf volle Erstattung des Reisepreise sondern nur auf 30 Prozent Entschädigung. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wenn bei einer Rundreise im Hotel manchmal nur eine Couch und kein Bett zur Verfügung steht, ist das ein Reisemangel.
Es ist aber nicht gerechtfertigt, für die betreffenden Tage 100 Prozent des Reisepreises zurückzuverlangen, entschied das Landgericht Frankfurt und bestätigte damit die Einschätzung der vorherigen Instanz (Az.: 2-24 S 176/10). ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – fehlendes Bett..." lesen


Reisehinweise - 





