Gerichtsurteil gegen Fluggesellschaften – Pauschale bei Rücklastschriften: Bundesgerichtshof entscheidet gegen Pauschale von 50 Euro bei Airlines
Montag, 21. September, 2009
Pauschale von Fluggesellschaften bei Rückbelastungen von Zahlungen unzulässig: Urteil Bundesgerichtshof gegen Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschrift von Euro 50,00 pro Buchung. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Luftverkehrsunternehmen keine Pauschale in Höhe von 50 Euro für Rücklastschrift beanspruchen können. Der Xa-Zivilsenat hat am 17.Septenber über die Klage einer Verbraucherzentrale gegen ein Luftverkehrsunternehmen entschieden, mit der die Unterlassung der Verwendung einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt wurde.
Die beklagte Germanwings GmbH verwendet gegenüber Verbrauchern Allgemeine Beförderungsbedingungen, in denen es unter anderem heißt (auszugsweise):
“4.5.2Das Beförderungsentgelt ist vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung per von uns akzeptierter Kreditkarte oder Bankeinzug zu entrichten. Sie erteilen uns dazu bei der Buchung des Fluges die Belastungsermächtigung für Ihr Kreditkartenkonto oder die Einziehungsermächtigung für Ihr Bankkonto. … ... den ganzen Beitrag "Gerichtsurteil gegen Fluggesellschaften –..." lesen
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Pauschalreisen und Veranstalterbuchungen: 100 Prozent des Reisepreises als Stornogebühr können gerechtfertigt sein. Die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden berichtet in der Fachzeitschrift “ReiseRecht aktuell” über ein Urteil des Amtsgericht Heiligenstadt, dass eine pauschale Gebühr von 100 Prozent des Preises bei der Stornierung einer Kreuzfahrt als gerechtfertigt befand (Az.: 3 C 421/07).






