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News, Tipps und Hinweise für Geschäftsreisen und Urlaubreisen
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Stichwort ‘Rail & Fly’

Reiserecht – Rail & Fly gebucht: Veranstalter haftet bei «Rail & Fly» für Bahnverspätung

Freitag, 29. April, 2011

rail_and_fly_anreise_bahnRail & Fly über Reiseveranstalter gebucht: Bei Verspätungen haftet Veranstalter für verpassten Flug.

Karlsruhe (dpa/tmn) - Bietet ein Reiseveranstalter die Bahnanreise zum Flughafen als eigene Leistung an, so haftet er für Verspätungen. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az.: Xa ZR 46/10). In dem Fall hatte die Klägerin eine Reise in die Dominikanische Republik gebucht. Im Katalog hieß es, Bus- und Bahnticket zum Flughafen seien inklusive. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Rail &..." lesen

Angekündigte Streiks der Lokführer bei Deutscher Bahn: Zugausfall – Rail & Fly-Tickets berechtigen Anreise per Taxi zum Flughafen

Dienstag, 8. März, 2011

Angekündigte_Streiks_der Lokführer_Deutsche_BahnGeschäftsreisen mit der Deutschen Bahn: Streik der Lokführer angekündigt. Veranstalter haftet bei Ausfall oder Verspätung eines Zugs zum Flug. Manche Rail & Fly Tickets erstatten die Kosten für Taxi zum Flughafen. Einzelheiten im folgenden Bericht.

Kempten (dpa/tmn) - Wenn wegen des angekündigten Lokführerstreiks ein Zugausfall absehbar ist, dürfen sich manche Urlauber mit «Rail & Fly»-Tickets die Taxikosten zum Flughafen erstatten lassen.

Das gelte zumindest dann, wenn ihr Veranstalter «Rail & Fly» als eigene Leistung bewirbt, erklärte der Reiserechtler Prof. Ernst Führich von der Hochschule Kempten am Dienstag dem dpa-Themendienst. ... den ganzen Beitrag "Angekündigte Streiks der Lokführer..." lesen

Urteil Bahn-Verspätungen: Bei Rail & Fly-Tickets haftet Reiseunternehmen für Verspätungen

Donnerstag, 28. Oktober, 2010

Verspaetung_Bahn_rail_and_flyFlüge mit Rail & Fly Ticket buchen: Urteil Bundesgerichtshof - bei Rail & Fly-Tickets haftet Reiseunternehmen für Verspätungen. Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die
Rechte von Kunden sogenannter Rail & Fly-Angebote gestärkt. Wenn Reisende mit einem solchen Kombi-Ticket aus Zug- und Flugkarte ihr Flugzeug verpassen, weil die Bahn Verspätung hatte, muss das Reiseunternehmen für die Zusatzkosten aufkommen.

Das entschied der BGH am Donnerstag (Az.: Xa ZR 46/10). Geklagt hat eine Frau gegen ihren Reiseveranstalter. Sie forderte, dass er die zusätzlichen Kosten übernimmt, die ihr wegen eines verpassten Fluges entstanden waren - für eine Bahnfahrt, eine Nacht im Hotel sowie die Mehrkosten für den Alternativflug und eine Fähre. Dies lehnte der Reiseveranstalter ab. Schon in den Vorinstanzen hatte die Frau Recht bekommen.

Recht auf Reisen: Rail-&-Fly-Ticket zur Anreise am Flughafen – Reisende müssen rechtzeitig zum Check-in erscheinen

Freitag, 1. Oktober, 2010

Air_Berlin_Check_in_AutomatenReiserecht, Fluggastrechte und Passagierrechte: Gerichtsurteil - ReiseRecht aktuell informiert. Bei Rail-&-Fly-Tickets unbedingt rechtzeitig am Check-in Schalter sein. Kunden sind selbst verantwortlich für die Anreise zum Flughafen. Möglicherweise keine Kostenerstattung bei Zugverspätungen der Deutschen Bahn, verpasster Flüge und Umbuchungen. Duisburg (dpa/tmn) - Urlauber sind selbst dafür verantwortlich, am Abreisetag pünktlich am Check-in-Schalter zu sein.

Das gilt nach einem Urteil des Amtsgerichts Duisburg auch, wenn sie mit einem «Rail-&-Fly Ticket» zum Flughafen anreisen. Hat der Zug Verspätung und verpassen sie ihren Flug, dürfen sie sich nicht darauf verlassen, die Kosten für das Umbuchen erstattet zu bekommen (Az.: 35 C 5102/09). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell». ... den ganzen Beitrag "Recht auf Reisen: Rail-&-Fly-Ticket..." lesen

Reiserecht und Fluggastrechte: Rail & Fly-Tickets – Flug durch Bahnverspätung verpasst – Reiseveranstalter muss haften

Freitag, 9. Juli, 2010

Bahn_ReisenFlüge mit Rail & Fly Ticket - Passagierrechte: ReiseRecht aktuell informiert - Veranstalter die Rail & Fly-Tickets anbieten, müssen durch Verspätungen bei Bahn-Anreise die Haftung für verpasste Flüge übernehmen. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wenn ein Reiseveranstalter ein «Rail & Fly-Ticket» anbietet, ist die Anreise zum Flughafen für die Gäste ein Teil des Reisevertrags.

Verpasst ein Urlauber zum Beispiel wegen einer erheblichen Verspätung der Bahn seinen Flieger, haftet der Reiseveranstalter für die Folgen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn der Kunde nicht in den Urlaub fliegen kann und den Reisepreis zurückverlangt. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden (Az.: 2-24 S 109/09), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell». ... den ganzen Beitrag "Reiserecht und Fluggastrechte: Rail..." lesen


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