Steuerabzug Geschäftsreisen und Privatreisen: Urteil vom BFH für verbesserten Steuerabzug gemischt veranlasster Ausgaben bei Geschäftsreisen
Freitag, 5. Februar, 2010
Steuerlicher Abzug bei Reisekosten für Geschäftsreisen: Beschluss vom Bundesfinanzhof – Ausgaben für Geschäftsreisen können nun besser anteilig geltend gemacht werden, unabhängig von der Höhe des privaten Anteils bei der Geschäftsreise.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Steuerabzug für Reisen, bei denen sich private und geschäftliche Ausgaben überschneiden, deutlich vereinfacht. Gemischt veranlasste Ausgaben können künftig anteilig geltend gemacht werden.
(Beschluss vom 21.09.2009). Nach der bisherigen Rechtsprechung musste der private Anteil an der Reise eine untergeordnete Bedeutung haben, damit Aufwendungen für gemischten Reisen aufzuteilen und abzugsfähig waren. Dieses wurde mit dem neuen Urteil aufgehoben.
BUNDESFINANZHOF
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
1. Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die
private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
2. Das unterschiedliche Gewicht der verschiedenen Veranlassungsbeiträge kann es jedoch im Einzelfall erfordern, einen anderen Aufteilungsmaßstab heranzuziehen oder ganz von einer Aufteilung abzusehen.
Den gesamten Text zum Urteil lesen Sie hier: Bundesfinanzhof Urteil steuerlicher Abzug Geschäftsreisen
- Nutzung von Dienstwagen: Urteil des Bundesfinanzhof zur privaten Nutzung von Dienstwagen
- Geschäftsreisen: Neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung bei Auslandsdienstreisen
- Reisekosten Geschäftsreisen: Neue Pauschbeträge für Reisekosten ab 2010
- Bewirtungskosten: Eingeschränkter Betriebsausgabenabzug bei Bewirtung freier Mitarbeiter
- Besteuerung von Dienstwagen
Geschäftsreisen und Urlaubsreisen in Mexiko: Neue Angebote mit Autovermieter Sixt in Mexiko – 15 neue Mietwagenstationen ab 28. September 2009. Geschäftsreisende und Urlauber können über 15 neue Stationen von Sixt in Mexiko Mietwagen buchen: Sixt geht in Mexiko an den StartDie Sixt AG, weltweiter Anbieter hochwertiger Mobilitätslösungen, baut das weltweite Stationsnetz konsequent weiter aus und vollzieht einen Wachstumsschritt in Lateinamerika: In Mexiko bietet Sixt ab sofort an 15 Stationen umfassende Dienstleistungen für Firmen- und Privatkunden. Mexiko ist flächenmäßig das größte Land Mittelamerikas und verfügt mit rund 100 Mio. Einwohnern über einen bedeutenden Binnenmarkt. Nahezu 1.000 deutsche Unternehmen sind dort tätig. Mit den neuen Standorten deckt Sixt insbesondere die wirtschaftlichen und touristischen Zentren des Landes ab.
Geschäftsreisen und Urlaubsreisen in die USA: Für Geschäftsreisende und Urlauber gelten vom 12. Januar 2009 an neue Einreiseregeln mit einem neuen Genehmigungsverfahren. Geschäftsreisende und Privatreisende in die USA sind verpflichtet, vor Antritt der Reise (im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen VWP), eine elektronische Reisegenehmigung zu beantragen.
Nordkorea: Das letzte Land. Nordkorea kennt kein Internet, keine Mobiltelefone, keine Globalisierung, keine Coca-Cola, keine Werbetafeln, keinen Konsumterror, keinen Individualismus, keinen Egoismus, keine Einwanderung, keine Auswanderung, keine Verbindung zur Außenwelt außer einer Handvoll Flügen und Zügen pro Woche. Ein Bericht von Jakob Strobel y Serra.
Geschäftsreisen und Privatreisen nach Afghanistan: Reisewarnung. Vor Reisen nach Afghanistan wird dringend gewarnt. Wer dennoch reist, muss sich der Gefährdung durch terroristisch oder kriminell motivierte Gewaltakte bewusst sein.






Damit Sie nicht