Reisen und Mängel: Reklamationen bei Reisemängeln immer fristgerecht melden – sonst entfällt die Preisminderung
Freitag, 29. Januar, 2010
Reisemängel, Geschäftsreisen und Urlaubsreisen : Preisminderung wird nur bei fristgerechter Meldung an das Reisebüro oder den Veranstalter erstattet. Reklamationen: Formale Fallstricke bei Reisepreisminderung. München/Oldenburg (dpa/tmn) - Urlauber, die Mängel reklamieren wollen, müssen dies binnen eines Monats nach ihrer Rückkehr tun. Wer Reisemängel erst einmal der Reiseleitung am Urlaubsort mitteilt, eine fristgerechte Erklärung an das Reisebüro oder den Veranstalter nach Rückkehr aber versäumt, hat keine Erstattungsansprüche.
Das gilt auch dann, wenn die beklagten Punkte eigentlich eine Preisminderung gerechtfertigt hätten. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 262 C 8763/09) weist die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hin. Wer eine Preisminderung oder Schadenersatz einfordert, sollte außerdem immer klar zum Ausdruck bringen, dass dies aufgrund der Mängel geschieht. ... den ganzen Beitrag "Reisen und Mängel: Reklamationen..." lesen






