Reiserecht – Rail & Fly gebucht: Veranstalter haftet bei «Rail & Fly» für Bahnverspätung
Freitag, 29. April, 2011
Rail & Fly über Reiseveranstalter gebucht: Bei Verspätungen haftet Veranstalter für verpassten Flug.
Karlsruhe (dpa/tmn) - Bietet ein Reiseveranstalter die Bahnanreise zum Flughafen als eigene Leistung an, so haftet er für Verspätungen. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az.: Xa ZR 46/10). In dem Fall hatte die Klägerin eine Reise in die Dominikanische Republik gebucht. Im Katalog hieß es, Bus- und Bahnticket zum Flughafen seien inklusive. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Rail &..." lesen

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