Reiserecht – Flugausfälle aufgrund starker Schneefälle: Reisende haben keinen Anspruch auf Schadenersatz
Freitag, 29. Juli, 2011
Passagierrechte und Fluggastrechte: Flüge fallen wegen starkem Schneefall aus und der Flughafen muss geschlossen werden. Geschäftsreisende und Urlauber haben keinen Anspruch auf Entschädigung. Rostock (dpa/tmn) - Fällt ein Flug aus, weil der Flughafen nach starken Schneefällen geschlossen wurde, haben Reisende keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Denn die Schneefälle seien ein unbeherrschbares Risiko, für das der Reiseveranstalter nicht einstehen muss. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Flugausfälle aufgrund..." lesen











