Streik der Piloten bei Lufthansa: Rechte für betroffene Passagiere
Mittwoch, 17. Februar, 2010
Pilotenstreik und Passagierrechte bei Lufthansa: Rechte, die Kunden vor und während des Lufthansa-Streiks geltend machen können. Streik bei Lufthansa: Diese Rechte haben Passagiere. Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Der angekündigte Pilotenstreik bei der Lufthansa führt bei den Passagieren zu Verunsicherung: «Was kann ich mit meinem Ticket während des Streiks anfangen?», werden sich viele jetzt fragen.
Trotz der Arbeitsniederlegung in den Cockpits müsse die Lufthansa versuchen, betroffene Kunden zum gebuchten Ziel zu bringen, erläuterte der Luftverkehrsrechtler Prof. Ronald Schmid am Mittwoch im Gespräch mit dem dpa-Themendienst. Schmid lehrt Luftfahrtrecht an den Technischen Universitäten Dresden und Darmstadt.
Von der Pilotenvereinigung Cockpit zum Streik aufgerufen sind 4000 Piloten vom Montag (22. Februar) bis Donnerstag (25. Februar). Der Streik betrifft neben der Lufthansa selbst auch ihre Tochter Germanwings.
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Geschäftsreisen und Fahrgastrechte: Fahrgäste der DB bekommen für Zugverspätungen 25 Prozent und sogar 50 Prozent erstattet. In Deutschland wird Ende Juli 2010 die neue Regel für Fahrgastrechte mit der Deutschen Bahn in der gesamten EU eingeführt. Bahnreisende erhalten für ein bis zwei Stunden Verspätung der Züge 25 Prozent Erstattung vom Fahrpreis.
Geschäftsreisen und Urlaubsreisen stornieren: Reisebüros sind angehalten keine 100 prozentigen Stornogebühren bei Rücktritt einer Reise zu verlangen. Stornokosten für Reiserücktritt dürfen nicht 100 Prozent betragen . Reiseveranstalter dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Stornokosten von 100 Prozent festlegen. Das gilt auch dann, wenn das Unternehmen den kompletten Reisepreis nur einbehalten will, wenn der Gast erst am Reisetag einen Rückzieher macht.
Reisebüro und Beratung: Veranstalter haften für fehlerhafte und falsche Informationen von Reisebüro-Mitarbeitern. Urlauber müssen sich darauf verlassen können, dass die Auskünfte von Reisebüro-Mitarbeitern stimmen. Vertraut ein Kunde zum Beispiel auf fehlerhafte Angaben zu den Abfertigungszeiten am Flughafen, dann muss der Reiseveranstalter dafür haften, wenn deswegen eine Reise nicht angetreten werden kann.
Passagierrechte und Reiserecht: Reiseveranstalter müssen bei Direktbuchung auf Visumspflicht hinweisen. Münster (dpa/tmn) – Reiseveranstalter müssen ihre Kunden bei der Buchung von Auslandsreisen ungefragt über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes informieren. Das gilt zumindest dann, wenn der Tourist nicht über ein Reisebüro, sondern direkt beim Veranstalter bucht und daher mit einem gewissen Informationsdefizit zu rechnen ist. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Münster (Az.: 8 S 131/08) weist die in München erscheinende Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» hin (Heft 20/2009).
Geschäftsreisen und Flüge in Spanien: Eingeführte Gebühren für Gepäck bei Iberia sorgen für Proteste bei Verbraucherverbänden und Fluggästen. Gepäckgebühren und Koffergebühren der Fluggesellschaften auf dem Prüfstand. Die neu eingeführte Gepäckgebühr der spanischen Fluggesellschaft Iberia führt zu Protesten von Verbraucherverbänden, Fluggästen und den Comunidades Autónomas in Spanien. Iberia hatte angekündigt, ab 20. Oktober 2009 bereits für das erste aufgegebene Gepäckstück Gebühren zu verlangen.
Reiserecht bei Schiffsreisen in der EU: Reisende in der Europäischen Union erhalten mehr Entschädigungen bei Verzögerungen und Ausfällen von Verbindungen während ihren Reisen. Schiffsreisende in der EU erhalten mehr Rechte: Die Verkehrsminister der 27 Mitgliedstaaten verständigten sich am letzten Freitag in Luxemburg darauf, Reedereien bei großen Verspätungen oder dem Ausfall von Verbindungen zu einer Entschädigung zu verpflichten. Das Gesetz muss nun noch vom EU-Parlament bestätigt werden.
Pauschale von Fluggesellschaften bei Rückbelastungen von Zahlungen unzulässig: Urteil Bundesgerichtshof gegen Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschrift von Euro 50,00 pro Buchung. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Luftverkehrsunternehmen keine Pauschale in Höhe von 50 Euro für Rücklastschrift beanspruchen können. Der Xa-Zivilsenat hat am 17.Septenber über die Klage einer Verbraucherzentrale gegen ein Luftverkehrsunternehmen entschieden, mit der die Unterlassung der Verwendung einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt wurde.
Buchung und Stornierung im Reisebüro: Urteil – Reisevermittler müssen Kunden über Stornobedingungen vor Buchung einer Reise hinweisen. Reisebüro muss auf Stornomöglichkeit bei Buchung eines Fluges oder Hotels verweisen: Zur Beratungspflicht von Reisevermittlern gehört, bei der Auswahl eines Linienflugs auch auf die jeweiligen Stornierungsbedingungen hinzuweisen. Bei Unterlassung kann es teuer werden. Ein Kläger hatte in einem Reisebüro zwei Tickets für je 217 Euro gekauft. Seitens des Vermittlers war er nicht darauf hingewiesen worden, dass das Stornieren ausgeschlossen ist. Als der Mann den Flug dann nicht antreten konnte, blieb er zunächst auf seinen Kosten sitzen, klagte dann aber auf 434 Euro Schadensersatz.
Rechtskräftiges Gerichtsurteil: Fluggesellschaften müssen Kunden eine Frist setzen, bevor nicht rechtzeitig bezahlte Flugtickets storniert werden dürfen. Gerichtsurteil (Az.: 8 O 400/08): Ein Germanwings-Kunde hatte im Internet mehrere Tickets nach Korfu gebucht und mit Kreditkarte bezahlt. Aus ungeklärten Gründen kam die Bezahlung nicht zustande. Die Fluggesellschaft stornierte den Flug, wovon der Kunde jedoch erst am Abflugtag am Schalter erfuhr. Er musste daraufhin mit einer anderen Gesellschaft zu einem deutlich höheren Preis fliegen. Das Landgericht sprach ihm Schadensersatz zu.
Passagierrechte bei Flügen und Geschäftsreisen: BGH-Urteil hat Fluggastrechte nicht gestärkt – kein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung wegen “Nichtbeförderung” bei verpasstem Anschlussflug. Der unter anderem für das Reiserecht zuständige Xa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem Fluggast keine pauschalierte Ausgleichszahlung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (im Folgenden: Verordnung) zusteht, wenn er einen Anschlussflug nicht erreicht.
Reiserecht und Fluggastrechte: Flug verpasst durch Verspätung – Urteil stärkt Rechte der Passagiere bei Nichbeförderung. Speziell Geschäftsreisende werden das Urteil mit Interesse zur Kenntnis nehmen: Wenn wegen einer Verspätung ein Anschlussflug derselben Airline verpasst wird, besteht Anspruch auf eine Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung. So lautet das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Az.:29 C 884/08-21), berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».





