Stornierungen und Reiserecht: Stornieren einer Reise muß der Arzt mit Fluguntauglichkeit bestätigen
Freitag, 19. März, 2010
Reiserecht bei Stornierungen: ReiseRecht aktuell. Reiserücktrittskosten-Versicherung muß Stornokosten übernehmen wenn nach Bestätigung des Arztes eine Flugunfähigkeit vorliegt. Hildburghausen (dpa/tmn) - Nicht jede Erkrankung muss gleich dazu führen, eine geplante Flugreise zu stornieren. Erst wenn vom Arzt eine Fluguntauglichkeit festgestellt wird, ist ein Tourist gegenüber seiner Reiserücktrittskosten Versicherung dazu verpflichtet.
Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Hildburghausen (Az.: 21 C 5611/08) weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin. Im verhandelten Fall ging es um einen Mann, der unter anderem an einer Mittelohr- und Nasenschleimhautentzündung erkrankt war. Knapp sieben Wochen vor Beginn einer geplanten Flugreise begann ein Arzt die Behandlung. ... den ganzen Beitrag "Stornierungen und Reiserecht: Stornieren..." lesen

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