Streik bei der Bahn: Angekündigte Warnstreiks der Bahn – verspätetes Erscheinen am Arbeitsplatz durch Zugausfälle oder Verspätungen ist keine Entschuldigung
Montag, 25. Oktober, 2010
Geschäftsreisen mit der Bahn: Ab morgen Streik bei der Bahn wahrscheinlich. Zugausfälle und Verspätungen der Bahn. Zu spät zur Arbeit kommen ist damit nicht gerechtfertigt. Arbeitnehmer müssen mit Lohnkürzungen oder Nacharbeiten rechnen. Stuttgart (dpa/tmn) - Ein Warnstreik bei der Bahn rechtfertigt kein Zuspätkommen am Arbeitsplatz.
Es sei keine Entschuldigung, dass ein Zug morgens ausgefallen ist oder nur verspätet kam, erklärte der Arbeitsrechtler Prof. Jobst-Hubertus Bauer aus Stuttgart am Montag dem dpa-Themendienst. «Das Risiko trägt der Arbeitnehmer.» Er sei dafür verantwortlich, dass er pünktlich im Betrieb erscheint. ... den ganzen Beitrag "Streik bei der Bahn:..." lesen

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