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Stichwort ‘Leasing’

Sixt Mietwagen in Mexiko buchen: Mietwagenanbieter Sixt eröffnet 15 Stationen in Mexiko

Freitag, 2. Oktober, 2009

Sixt Mietwagen buchen in Mexiko Geschäftsreisen und Urlaubsreisen in Mexiko: Neue Angebote mit Autovermieter Sixt  in Mexiko – 15 neue  Mietwagenstationen ab 28. September 2009. Geschäftsreisende und Urlauber können über 15 neue Stationen von Sixt in Mexiko Mietwagen buchen: Sixt geht in Mexiko an den StartDie Sixt AG, weltweiter Anbieter hochwertiger Mobilitätslösungen, baut das weltweite Stationsnetz konsequent weiter aus und vollzieht einen Wachstumsschritt in Lateinamerika: In Mexiko bietet Sixt ab sofort an 15 Stationen umfassende Dienstleistungen für Firmen- und Privatkunden. Mexiko ist flächenmäßig das größte Land Mittelamerikas und verfügt mit rund 100 Mio. Einwohnern über einen bedeutenden Binnenmarkt. Nahezu 1.000 deutsche Unternehmen sind dort tätig. Mit den neuen Standorten deckt Sixt insbesondere die wirtschaftlichen und touristischen Zentren des Landes ab. ... den ganzen Beitrag "Sixt Mietwagen in Mexiko..." lesen

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Dienstwagen und Firmenwagen: Steuerliche Entlastung für teure Geschäftswagen

Donnerstag, 22. Januar, 2009

firmenwagen_besteuerung.gifUnternehmen und Steuern: Bundesregierung plant steuerliche Entlastung für teure PKW und SUV. Nach einem Artikel der Süddeutschen Zeitung plant die Bundesregierung eine steuerliche Entlastung für Betreiber größerer Pkw und SUV. Ausserdem will die Bundesregierung die Abwrackprämie nun auch für geleaste Fahrzeuge gewähren. Dieses fordert seit längerem der Verband der Automobilindustrie (VDA).

Nach Berichten des ARD-Hauptstadtstudios hätten sich die zuständigen Ministerien für Umwelt, Finanzen, Verkehr und Wirtschaft in einer „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen“ bereits geeinigt, auch Leasing-Neufahrzeuge für die Umweltprämie aufzunehmen. Für Selbstständige und Gewerbetreibende, die beispielsweise Jahreswagen für ihre Firma beschaffen wollen, ergibt sich somit eine Alternative: Auch Jahreswagen sollten dann gefördert werden, wenn sie auf einen Kfz-Händler, eine Leasinggesellschaft, eine Autobank oder ein Vermietungsunternehmen zugelassen waren. ... den ganzen Beitrag "Dienstwagen und Firmenwagen: Steuerliche..." lesen

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Teure Firmenwagen: Finanzamt streicht “unangemessene” PKW-Kosten

Samstag, 27. September, 2008

Paragraph.jpgUnternehmen und Geschäftsreisen: Anschaffung teurer Firmen-PKW`s und Sportwagen als Kauf oder leasing kann vom Finanzamt als unangemessen eingestuft werden.
Firmenwagen werden in der Regel  steuerlich genauso behandelt wie andere Unternehmenswerte. Kaufpreis oder Leasingraten sowie laufende Kosten mindern den Gewinn. Wenn der Fuhrpark aber mit üppigen oder allzu flotten Modellen bestückt ist, streichen Finanzbeamte immer öfter die Pkw-Kosten, auch wenn das Gefährt eindeutig für Firma oder Kanzlei benötigt wird. 

Eine Reihe aktueller Urteile zeigt, dass dieses Thema vor allem im Rahmen von Betriebsprüfungen auf den Tisch kommt. Teure oder sportliche Wagen werden von den Finanzbehörden als unangemessen eingestuft, wenn die zu hohen Kosten auf den deklarierten Gewinn draufgeschlagen werden. Gerade Selbstständige können auf diese Einstufung in der Regel nicht sofort reagieren, weil der Pkw langfristig geleast ist oder kurz vor der Betriebsprüfung erst gekauft wurde. Daher müssen sie mit Argumenten kontern, um nicht auf den Pkw-Kosten sitzen zu bleiben.

Die Angemessenheit wird nach der Kosten-Nutzen-Analyse eines ordentlichen Kaufmanns geprüft. Zahlt er den für den Luxuswagen angefallenen Mehraufwand, weil der Repräsentationsfaktor für seinen Geschäftserfolg unerlässlich ist, hat das Finanzamt schlechte Karten. Deutet die Wahl des Sportflitzers hingegen eher auf Fahrspaß für den Firmeninhaber hin, gehört er in den Privatbereich und ist steuerlich (zumindest anteilig) nicht akzeptabel. Das sieht das Finanzgericht Nürnberg beispielsweise bei einem zweisitzigen Mercedes 500 SL (Az. I 111/2003) oder einem Porsche 911 Turbo Coupé (Az. IV 94/2006) als gegeben und stuft diese Gefährte als nicht angemessen ein. Ähnlich urteilt es das Finanzgericht Thüringen: Bei einem Mittelständler mit einem durchschnittlichen Jahresgewinnen von 50.000 Euro ist der Mercedes CL 420 Coupé zur Hälfte unangemessen (Az. IV 148/02). ... den ganzen Beitrag "Teure Firmenwagen: Finanzamt streicht..." lesen

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Vorsteuerabzug für Firmenwagen halbiert: Für privat und geschäftlich genutzte Firmenwagen wird der Vorsteuerabzug halbiert

Donnerstag, 28. August, 2008

firmenwagen.gifGeschäftsreisende mit Firmen-Fahrzeug: Nur noch 50% Vorsteuerabzug für privat genutzte Firmenwagen. Unternehmer, die ein Kraftfahrzeug sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke nutzen, müssen sich mit dem Jahreswechsel auf eine neue Regelung einstellen: Künftig dürfen nur noch 50 % der ausgewiesenen Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden.

Das gilt für die Anschaffungs- und Herstellungskosten genauso, wie für Miete, Leasing und die Betriebskosten. Im Gegenzug entfällt die bisher notwendige Besteuerung der unternehmensfremden Verwendung als unentgeltliche Wertabgabe. „Diese Regelung stellt die Unternehmer meistens schlechter als die bisherige, so dass alle, die in naher Zukunft einen Fahrzeugwechsel planen, dies noch ins Jahr 2008 legen sollten“, rät Steuerberaterin Barbara Saß von der FPS Lahann + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH in Hamburg. ... den ganzen Beitrag "Vorsteuerabzug für Firmenwagen halbiert:..." lesen

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