Reiserecht – Zuzahlung für Ersatzhotel: Veranstalter darf für Ersatzhotel keine Zusatzkosten verlangen
Freitag, 1. April, 2011
Fluggastrechte und Passagierrechte: Gebuchtes Hotel ist nicht verfügbar. Zuzahlungen dürfen Reiseveranstalter nicht gegen den Willen der Kunden verlangen. Veranstalter müssen Geld erstatten. Hannover (dpa/tmn) - Ein Reiseveranstalter darf keine Zuzahlung für ein Ersatzhotel gegen den Willen des Kunden verlangen, wenn das ursprünglich gebuchte Hotel nicht zur Verfügung steht.
Hat der Kunde das unmissverständlich abgelehnt, so bekommt er die Mehrkosten zurückgezahlt. Das gilt auch, wenn er auf Anraten des Reisebüros die Kosten zunächst übernommen hatte, ohne seinen Vorbehalt schriftlich festzuhalten, entschied das Amtsgericht Hannover (Az.: 525 C 3603/09). ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Zuzahlung für..." lesen






