Firmenwagen und Dienstwagen: Die neue KFZ-Steuer 2009 für Neuwagen
Dienstag, 27. Januar, 2009
Geschäftsreisen mit dem Firmenwagen und Dienstwagen: Die neue KFZ-Steuer 2009 für Neuwagen. Nach Abwrackprämie nun die neue Kfz-Steuer: Ab Juni 2009 gültige KFZ – Steuer für PKW – Neuwagen. Die Formel für die neue KFZ – Steuer kann man so zusammenfassen: Je größer das Auto ist , desto geringer die Ersparnis bei der neuen Steuer. Die wichtigsten Kriterien für die Berechnung der KFZ-Steuer sind künftig der Hubraum und der CO2- Ausstoss.
Bei PKW`s mit größerem Hubraum wird es demnach künftig teurer: Bei Neuzulassungen für Benzin-Motoren werden je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum 2 Euro Kfz-Steuer entrichtet, bei einem Diesel-Motor sind es 9,50 Euro. Zusätzlich müssen 2,00 Euro für jedes Gramm CO2 über der Marke von 120 Gramm pro Kilometer bezahlt werden.
Die Regelung gilt für Zulassungen von Neuwagen ab Juni 2009.
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Geschäftsreisen und Urlaub in Frankreich: Die weltweit angewandten Hotel-Kategorien von 1- bis 5-Sternen werden Anfang 2009 auch in Frankreich eingeführt. Ab Anfang nächsten Jahres führt Frankreich den fünften Stern als Hotelkategorie ein und passt damit sein Bewertungssystem dem internationalen Standard an. Bisher war in Frankreich die höchste Kategorie “Vier Sterne Luxe” gewesen. Für Luxushotels wird es damit allerdings schwerer, die höchste Auszeichnung zu erhalten, denn hierfür muüssen 124 Kriterien erfüllt werden, darunter auch Kriterien an Service und Sauberkeit, die bislang kaum eine Rolle spielten. Gleichzeitig mit der Einführung der Fünf-Sterne-Kategorie für die besten Hotels wird die Einstufung „0 Sterne“ abgeschafft. 






