Erkrankung auf Geschäftsreisen im Ausland: Nicht auf Europäische Versicherungskarte verlassen – nur Notfälle sind abgedeckt
Donnerstag, 23. Juni, 2011
Unfall oder Erkrankung im Ausland: Unbedingt Auslandskrankenversicherung abschliessen. Europäische Versicherungskarte deckt nur Notfallbehandlungen ab. Ansonsten können hohe Kosten für Medikamente oder andere Zusatzleistungen anfallen. Kiel (dpa/tmn) - Urlauber verlassen sich im Ausland besser nicht auf die Europäische Versicherungskarte.
Denn diese decke nur notwendige Behandlungen ab, die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden können, warnt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Kiel. Das könne ein Unfall sein, aber auch eine Erkrankung. Die Verbraucherschützer raten deshalb, vor Reisen stets eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. ... den ganzen Beitrag "Erkrankung auf Geschäftsreisen im..." lesen







