Geschäftsreisen mit dem Dienstwagen: Neue Kfz-Steuer ab 1. Juli – VCD kritisiert Bundesregierung und informiert Autofahrer
Donnerstag, 25. Juni, 2009
Firmenwagen und Dienstreisen: Neue KFZ-Steuer tritt zum 01. Juli in Kraft – Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) kritisiert fehlende ökologische Lenkungswirkung zugunsten sparsamer Autos. Zum 1. Juli tritt die Neuregelung der Kfz-Steuer in Kraft. Die im Rahmen des zweiten Konjunkturprogramms ausgehandelte Reform sieht vor, die Steuer für alle neu zugelassenen Pkw nach CO2-Ausstoß und Hubraum zu erheben. Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) kritisiert die fehlende ökologische Lenkungswirkung der Neuerung zugunsten sparsamer Autos. Die neue Kfz-Steuer berechnet sich nach Hubraumgröße und CO2-Ausstoß. Dabei wird für Dieselfahrzeuge ein Sockelbetrag von 9,50 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum, für Benziner von 2 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum fällig. Jedes Gramm CO2 oberhalb der Grenze von 120 Gramm je Kilometer wird generell gleich hoch besteuert. Diese Regelungen greifen nach Einschätzung des VCD zu kurz. ... den ganzen Beitrag "Geschäftsreisen mit dem Dienstwagen:..." lesen
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Geschäftsreisen und Dienstreisen: Einigung auf neue Kfz-Steuer – Fuhrparkmanager können nun mit der neuen planen Kfz-Steuer planen. Bund und Länder einigten sich im Vermittlungsausschuss auf den umstrittenen finanziellen Ausgleich , so dass die Reform zu einer umweeltorientierteren Kfz-Steuer nun umgestzt werden kann. Die Länder sollen etwa 9 Mrd. Euro jährlich dafür erhalten, dass die Einnahmerechte für die Kfz-Steuer auf den Bund übergehen. Am Freitag soll dieses mit der vom Bundesrat bisher aufgeschobenen Grundgesetz-Änderung endgültig beschlossen werden können.
Geschäftsreisen mit dem Firmenwagen und Dienstwagen: Die neue KFZ-Steuer 2009 für Neuwagen. Nach Abwrackprämie nun die neue Kfz-Steuer: Ab Juni 2009 gültige KFZ – Steuer für PKW – Neuwagen. Die Formel für die neue KFZ – Steuer kann man so zusammenfassen: Je größer das Auto ist , desto geringer die Ersparnis bei der neuen Steuer. Die wichtigsten Kriterien für die Berechnung der KFZ-Steuer sind künftig der Hubraum und der CO2- Ausstoss.





