Reiserecht – verpasste Flüge: Veranstalter muss die Reisezeit unmissverständlich bekanntgeben – Kunde erhält sonst Geld zurück
Freitag, 8. April, 2011
Fluggastrechte und Passagierrechte: Flug verpasst durch nicht eindeutige Daten des Reiseveranstalters. Fluginformationen müssen für den Kunden unmissverständlich sein, sonst muss der Veranstalter den Reisepreis zurückerstatten. Nürnberg/Wiesbaden (dpa/tmn) - Verpasst ein Urlauber wegen einer missverständlichen Information des Veranstalters seinen Flug, so muss dieser den Reisepreis zurückzahlen.
Denn es gehört bei einer Pauschalreise zu den vertraglichen Pflichten des Veranstalters, dem Kunden die Reisezeit eindeutig mitzuteilen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervor, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» (Az.: 15 S 9612/09). ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – verpasste Flüge:..." lesen

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