Reiserecht – Schmerzensgeld: Für Durchfall im Hotel gibt es nicht gleich Schmerzensgeld
Freitag, 25. Februar, 2011
Erkrankungen auf Reisen: Veranstalter muss Hotelgästen mit Durchfallerkrankung im Hotel kein Schmerzengeld bezahlen. Gäste müssen beweisen, dass die Ursache der Erkrankung mangelnde Hygiene oder mangelhafte Verpflegung im Hotel ist. Hamburg (dpa/tmn) - Nur weil mehrere Gäste in einem größeren Hotel unter Durchfall litten, muss der Reiseveranstalter kein Schmerzensgeld zahlen.
Wenn das Hotel über mehrere hundert Zimmer verfügt und ein Dutzend Gäste an Durchfall erkrankten, sei das noch kein Beweis dafür, dass die hygienischen Verhältnisse oder Mängel der Verpflegung die Ursache dafür sind. So entschied das Amtsgericht Hamburg (Az.: 8B C 296/09). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell». ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Schmerzensgeld: Für..." lesen






