Reiserecht – Buchungen Hotel: Reiseveranstalter müssen Schadenersatz und Schmerzenzgeld bei Reisemangel zahlen
Freitag, 5. März, 2010
Hotelbuchungen - Schadenersatz bei Reisemangel: Für Reisemängel in Hotels müssen Reiseveranstalter haften - aber auch Hotelgäste haben Pflichten. Hamm/München (dpa/tmn) - Ein Reiseveranstalter muss Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen, wenn ein Gast über eine Stufe vor dem Hotelzimmer stürzt. Allerdings hat der Betroffene in solchen Fällen regelmäßig ein Mitverschulden.
Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden (Az.: 9 U 192/08), berichtet die Fachzeitschrift «NJW- Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» (Heft 2/2010). Das Gericht gab der Schmerzensgeld- und Schadenersatzklage eines Hotelgastes damit nur zum Teil statt. In dem Fall war eine Frau über eine etwa fünf Zentimeter hohe Stufe zwischen dem Zimmerflur und dem Hotelzimmer gestürzt. Sie machte geltend, die Stufe sei nicht hinreichend kenntlich gemacht worden. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Buchungen Hotel:..." lesen






