Flüge mit Ryanair: Passagiere dürfen nur mit gültigem Ausweis fliegen
Montag, 28. September, 2009
Flüge und Geschäftsreisen mit Ryanair buchen: Einchecken bei Ryanair ab 1. Oktober 2009 nur mit gültigem Reisepass oder Personalausweis. Billigflieger Ryanair hat ab 1. Oktober 2009 eine neue Regelung für den Check-in aufgelegt. Geschäftsreisende und Privatreisende dürfen nur noch mit gültigem Reisepass oder Personalausweis einchecken. Bisher wurden auch Führerscheine akzeptiert. Reisende, die keine gültigen Papiere vorlegen, dürfen nicht an Bord der Airline. Ausnahmen sind dann nicht möglich, da nach Aussage der Fluggesellschaft die komplette Umstellung auf den Check-in im Internet bereits durchgeführt wurde.
Tipp für Geschöftsreisen und Urlaubsreisen: Günstige Flüge mit Ryanair buchen unter Image Tours/Flug
- Geschäftsreisen: Ryanair schliesst alle Check-in Schalter an den Flughäfen – nur noch Online Check-in möglich
- Flüge mit Ryanair: Für Check-in am Flughafen künftig EUR 20,- Gebühren
- Flüge mit Ryanair: Bald keine Gepäckaufgabe mehr bei Ryanair – Passagiere sollen Gepäck selbst tragen
- Flüge mit Ryanair: Gepäckmitnahme wird teurer
- Flüge mit Ryanair buchen: Nur noch Online-Check-in möglich – Bordkarten am Flughafen kosten EUR 40,-
Service für die Beantragung der Abwrackprämie: Auto.de bietet Formular für Beantragung der Abwrackprämie zum Download und Ausdruck. Antragsformulare für die Abwrackprämie: Bei auto.de kann man ab sofort die offiziellen Formulare des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) herunterladen – einfach ausdrucken, ausfüllen und abschicken.
- mündliche Verhandlung: Bundesgerichtshof (BGH) untersagt Internethändlern Weiterverkauf von Eintrittskarten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 11.09.2008, in dem Verfahren gegen die damaligen Inhaber der Internetfirma bundesligakarten.de nach der mündlichen Verhandlung den Tickethändlern untersagt, im Internet Eintrittskarten, die sie zuvor beim HSV oder dessen Vorverkaufsstellen erworben haben, zu verkaufen oder Handel mit solchen Eintrittskarten zu betreiben. Des Weiteren wurde den Tickethändlern ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft angedroht, sollten sie gegen dieses Verbot verstoßen.
EU-Führerscheinrichtlinie gilt: Sowohl der rosafarbene als auch der graue Führerschein ist in allen EU Mitgliedsländern gültig. Dennoch kann es passieren, dass in anderen Ländern die EU-Führerscheinkarte bei Verkehrskontrollen vorgezeigt werden soll. Bei fehlender Karte wird oftmals ein Bußgeld verlangt. Dabei ist die Rechtslage mehr als eindeutig: Nach der aktuellen EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. In allen EU Landessprachen ist diese Richtlinie übersetzt erhaltbar um Problemen aus den Weg zu gehen sollte man diese gegebenenfalls bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen. So lässt sich vermeiden ungerechtfertigte Bußgelder vor Ort zu entrichten.






